Ed. Züblin Aktiengesellschaft – 92. Hauptversammlung

Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Stuttgart
– ISIN: DE0007881005 // WKN: 788100 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der
92. Ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 2. Juli 2015, 10:00 Uhr,

in den Räumen der Gesellschaft in 70567 Stuttgart (Möhringen), Albstadtweg 3, Raum B 015, ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Ed. Züblin AG zum 31.12.2014, des mit dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts des Züblin-Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Ed. Züblin AG, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Bestellungen bitten wir zu richten an:

Ed. Züblin AG
Vorstandsbüro
Christa Schott
Albstadtweg 3
70567 Stuttgart
Fax +49 711 7883-668

Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausgelegt.
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 19.497.369,61 € eine Dividende in Höhe von 0,205 € je gewinnberechtigter Stückaktie (= 1.640.000,00 €) auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 17.857.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 369,61 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 14 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, an die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt 48.330,00 € zu gleichen Teilen als feste Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zu zahlen. Auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer soll von der Gesellschaft übernommen werden.
Hinweise zur Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 8.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte 8.000.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Befinden sich die Aktien der Aktionäre in Depotverwahrung bei einem Kreditinstitut, so ist dazu eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 11. Juni 2015 (00:00 Uhr MESZ), bezieht. Betreffend solcher Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung über den Anteilsbesitz von der Gesellschaft, einem deutschen oder schweizerischen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Ed. Züblin AG spätestens am 25. Juni 2015 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Ed. Züblin AG
Vorstandsbüro
Christa Schott
Albstadtweg 3
70567 Stuttgart
Fax +49 711 7883-668

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht unter Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

Ed. Züblin AG
Vorstandsbüro
Christa Schott
Albstadtweg 3
70567 Stuttgart
Fax +49 711 7883-668

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären und ihre Begründung müssen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung übersandt werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.

Stuttgart, im Mai 2015

Der Vorstand

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