edding Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
edding Aktiengesellschaft
Ahrensburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 10.06.2020

edding Aktiengesellschaft

Ahrensburg

ISIN DE0005647903 (WKN 564790)

ISIN DE0005647937 (WKN 564793)

Dividendenbekanntmachung

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 9. Juni 2020 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von € 4.116.110,44 wie folgt zu verwenden:

€ 1,23 je Vorzugsstückaktie ISIN DE 0005647937 (WKN 564 793);
dies sind bei 473.219 Stück dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien € 582.059,37.

€ 1,20 je Stammstückaktie ISIN DE 0005647903 / (WKN 564 790);
dies sind bei 600.000 Stück dividendenberechtigten Stammstückaktien: € 720.000,00.

Der nach der Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 2.058.055,22 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden.

Die Dividende wird ab dem 12. Juni 2020 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre ausgezahlt. Zahlstelle ist die M.M. Warburg & CO KGaA, 20095 Hamburg.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. In diesem Fall wird auch das Steuerguthaben durch das auszahlende Kreditinstitut gutgeschrieben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Ahrensburg, im Juni 2020

edding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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