EFC AG – Ordentliche Hauptversammlung

EFC AG

Mannheim

Ordentliche Hauptversammlung
am 27. Juni 2022, 13.00 Uhr,
in den Räumen der Gesellschaft in 68163 Mannheim, Harrlachweg 1

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Berichts des
Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 28. April 2022
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die vorgenannten Unterlagen werden
in der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 1.726.877,25 wie
folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je Stückaktie auf 3.359.613 dividendenberechtigte
Stückaktien.

Ausschüttungen insgesamt EUR 1.007.883,90. Der Anspruch auf Dividende ist am 15. Juli
2022 fällig.

Der verbleibende Gewinn wird vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger gehaltenen
240.387 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern.
In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,30 je gewinnberechtigter
Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über
die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der EFC AG setzt sich gemäß § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1 Aktiengesetz
in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner zusammen.

Mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder
beschließt, also mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 27.Juni 2022, endet
die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung
der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung erforderlich. Die Hauptversammlung
ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine Wiederwahl ist möglich.

Gemäß der Satzung der Gesellschaft beginnt die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder
mit Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni 2022 und läuft bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2024 entscheidet. Dementsprechend wird die Amtszeit mit dem Ablauf der
Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. Jürgen Bufka, Geschäftsführer der Amber Infrastructure GmbH, 80337 München

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der
Hauptversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.

b)

Herrn Andreas Offinger, Geschäftsführer Perlitz Strategy Group GmbH & Co. KG, 67271
Battenberg

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der
Hauptversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.

c)

Herrn Simon Boller, Volljurist, 67133 Maxdorf

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der
Hauptversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wählt der neue Aufsichtsrat in seiner
ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden
Vorsitzenden. Die Wahl erfolgt für die Amtszeit der Gewählten. Es ist vorgesehen,
dass Herr Dr. Jürgen Bufka nach seiner Bestellung auch erneut zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats gewählt werden soll.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das laufende
Geschäftsjahr wie folgt festzusetzen:

Vorsitzender des Aufsichtsrats: 17.500,00 €
Stellvertreter: 10.000,00 €
Mitglied: 7.500,00 €

Der Anspruch auf die Aufsichtsratsvergütung entsteht unter der aufschiebenden Bedingung
einer Zugehörigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats von mindestens vier vollen Monaten
des laufenden Geschäftsjahres und wird sodann entsprechend der Dauer des jeweiligen
Mandats, d.h. der Anzahl in vollen Monaten, anteilig bezogen auf das laufende Geschäftsjahr
(12 Monate) gewährt.

Unterlagen

Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft
an, liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, EFC AG, Harrlachweg
1, 68163 Mannheim, aus und können dort zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen
werden. Auch in der Hauptversammlung werden die folgenden Unterlagen zur Einsichtnahme
ausliegen:

Festgestellter Jahresabschluss, Bericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

Teilnahme an der Hauptversammlung, Umschreibestopp, Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft
oder deren satzungsgemäß schriftlich oder per Fax bevollmächtigten Vertreter berechtigt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Aktiengesetz als Aktionär nur,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Umschreibungen im Aktienregister
finden satzungsgemäß in den letzten drei Tagen vor der Hauptversammlung, d.h. vom
24. Juni 2022 bis einschließlich 27. Juni 2022 (Tag der Hauptversammlung) nicht mehr statt.

Die Aktien werden durch den Umschreibestopp nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge
nach dem 23. Juni 2022 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme-
und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, soweit sie nicht ordnungsgemäß zur
Ausübung von Stimmrechten oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigt sind. In
diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem
im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft,
die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge
rechtzeitig zu stellen.

Ein Anmeldeerfordernis besteht nicht. Aus organisatorischen Gründen bitten wir unsere
Aktionäre dennoch, uns bis zum Ablauf des 23. Juni 2022 (24:00 Uhr) auf dem Formular „Teilnahmebestätigung/​Stimmrechtsvollmacht“ mitzuteilen, ob Sie
an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Das Formular wird den Aktionären zusammen
mit dieser Einladung übermittelt. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular ausschließlich
an folgende Anschrift/​Faxnummer:

EFC AG

Rechtsabteilung

Harrlachweg 1

68163 Mannheim

Telefax: 0621 – 39 99 1 300

Zum Nachweis Ihrer Teilnahme- und Stimmabgabeberechtigung halten Sie bitte beim Einlass
zur Hauptversammlung einen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein)
bereit.

Sie können Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen
(Stimmrechtsvertretung), allerdings ist in diesem Zusammenhang auf § 15 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft, in der Fassung vom 6. Oktober 2015, hinzuweisen. Hiernach
ist die Stimmrechtsvertretung nur durch andere Aktionäre der Gesellschaft oder durch
eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person der rechts- und steuerberatenden
Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater)
wirksam. Ist der Aktionär eine juristische Person so kann die Vollmacht zur Vertretung
der eigenen und/​oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der
juristischen Person lauten.

Aus diesem Grund kann auch eine Bevollmächtigung von Mitarbeitern unserer Gesellschaft
lediglich insoweit angeboten werden, als diese auch Aktionäre der Gesellschaft sind.
Die Erteilung der Vollmacht an die zulässigen Personengruppen sowie die Maßgabe Ihrer
Weisungen haben schriftlich zu erfolgen. Wir möchten Sie bitten, hierzu das Formular
„Teilnahmebestätigung/​Stimmrechtsvollmacht“ zu verwenden, welches den Aktionären zusammen
mit dieser Einladung übermittelt wird.

Rechte der Aktionäre,

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG,

Gegenanträge, Auskunftsrecht

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter nachfolgender Anschrift

EFC AG

Vorstand (Rechtsabteilung)

Harrlachweg 1

68163 Mannheim

zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 02. Juni 2022 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1
und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Anschrift/​Faxnummer
zu richten

EFC AG

Vorstand (Rechtsabteilung)

Harrlachweg 1

68163 Mannheim

Telefax: 0621 – 39 99 1 300

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird
zugänglich zu machende Anträge und deren Begründung einschließlich des Namens des
Aktionärs, die spätestens bis zum 12. Juni 2022 (24:00 Uhr) eingegangen sind nebst einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären
per Post zusenden.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft
unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa, weil der Gegenantrag
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde.
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist, zu geben. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu
stellen.

Informationen zum Datenschutz

Die EFC AG (nachfolgend auch die “Gesellschaft“) verarbeitet im Rahmen der Vorbereitung
und Durchführung ihrer Hauptversammlung folgende Kategorien

Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name, Anschrift oder die E-Mail-Adresse)
und Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien). Die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten für Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung
einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet,
die Hauptversammlung der Aktionäre nach einem geregelten und geordneten Verfahren
vorzubereiten, das jedem Aktionär grundsätzlich die Teilnahme an der Hauptversammlung
ermöglicht. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten
Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich, vorausgesetzt, diese personenbezogenen
Daten liegen uns vor und Sie lassen sich nicht von einem Dritten vertreten, der Ihre
personenbezogenen Daten nicht offenlegt. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
könnten Sie weder zur Hauptversammlung eingeladen werden, noch an dieser teilnehmen.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:

EFC AG, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim

Telefon: 0621 – 39 99 10

Fax: 0621 – 39 991 300

E-Mail: info@efc.ag

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft
zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister
(wie etwa Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer/​Steuerberater oder Notare). Die Dienstleister
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung
notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger
als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere
Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen
oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung oder aber für die Vorbereitung
und Durchführung zukünftiger Hauptversammlungen der Gesellschaft erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden,
auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von
Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

info@efc.ag

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:

DataCo GmbH, Dachauer Str. 65 80335 München
E-Mail: pagostini@consulting.dataguard.de

Mannheim, im Mai 2022

EFC AG

Der Vorstand

 

Teilnahmebestätigung/​Stimmrechtsvollmacht

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Name, Vorname

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Anschrift (in Druckbuchstaben)

An der am Montag, den 27. Juni 2021 um 13:00 Uhr in den Geschäftsräumen der EFC AG,
Harrlachweg 1, 68163 Mannheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung nehme
ich voraussichtlich

О persönlich teil.

О nicht persönlich teil und bevollmächtige _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

Der/​die Bevollmächtigte gehört der in § 15 Abs. 1 der Satzung der EFC AG, in der Fassung
vom 6.10.2015, genannten Personengruppe an und ist berechtigt, im Falle seiner/​ihrer
Verhinderung Untervollmacht an eine ebenfalls zu dieser Personengruppe gehörenden
Person zu erteilen.

О Der/​die Bevollmächtigte übt die Vollmacht nach pflichtgemäßem Ermessen aus.

Ich erteile dem Bevollmächtigten/​der Bevollmächtigten folgende Abstimmungsanweisung
zu den vorgenannten Beschlussfassungen:

Zu TOP 2

 
О Ja О Nein О Stimmenthaltung

Zu TOP 3

scrollen
О Ja О Nein О Stimmenthaltung

Zu TOP 4

scrollen
О Ja О Nein О Stimmenthaltung

Zu TOP 5

scrollen
О Ja О Nein О Stimmenthaltung

Zu TOP 6

scrollen
О Ja О Nein О Stimmenthaltung

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Datum und Abschluss der Erklärung /​ Unterschrift der Aktionärin/​des Aktionärs

 

 

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