Effecten-Spiegel AG. – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Effecten-Spiegel AG.
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 11.04.2019

Effecten-Spiegel AG.

Düsseldorf

Wertpapier-Kenn-Nummern: 564 760, 564 763
ISIN: DE0005647606, DE0005647630

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Freitag, dem 24. Mai 2019, 10.30 Uhr,
Einlass: 9.30 Uhr, im Congress Center Düsseldorf (CCD),
Tagungsort: Stadthalle, Rotterdamer Straße (P 5 – Am Rhein),
40474 Düsseldorf,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates zum 31. Dezember 2018

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 2.289.909,22 wie folgt zu verwenden:

1) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 1.926.997,05 an die zurzeit gewinnberechtigten Aktionäre zu verteilen als

a) Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 0,55 je dividendenberechtigte Vorzugsaktie = Euro 1.038.683,80,

b) Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 0,55 je dividendenberechtigte Stammaktie = Euro 888.313,25,

2) den restlichen Betrag, derzeit Euro 362.912,17, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern und somit den auf neue Rechnung vorzutragenden Betrag entsprechend mindern oder erhöhen. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von Euro 0,55 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht. Derzeit hält die Gesellschaft 291.135 eigene Stammaktien und 17.734 eigene Vorzugsaktien.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 17 der Satzung folgenden Beschluss zur Festlegung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, eine feste Vergütung in Höhe von Euro 12.000,00, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhält.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 die

Wisbert Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Krefelder Straße 68
41460 Neuss

zur Abschlussprüferin zu wählen.

II. Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 20 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung bedarf nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Schriftform (§ 126 BGB) und hat in deutscher oder in englischer Sprache zu erfolgen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB).

Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung reicht nach § 20 Abs. 2 der Satzung ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des 3. Mai 2019 (00.00 Uhr MESZ) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis Freitag, 17. Mai 2019, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang unter folgender Adresse maßgebend:

Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft
c/o HVBEST Event-Service GmbH
Mainzer Straße 180, 66121 Saarbrücken
Telefax: + 49 (0) 681 92629-29;
E-Mail: Jutta.Blum@hvbest.de

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden an die Aktionäre von der Gesellschaft Eintrittskarten für die Hauptversammlung versandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Erläuterungen zum Nachweisstichtag: Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich von einem teilnahme- und/oder stimmrechtberechtigten Aktionär bevollmächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.

III. Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von Stamm-Stückaktien berechtigt, soweit das Stimmrecht nicht durch Gesetz oder Satzung ausgeschlossen ist.

Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Teilnahmerecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich nach § 22 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der Schriftform (§ 126 BGB), wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gemäß § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Wahrung der Schriftform genügt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 der Satzung auch die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB). Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, an ihnen gemäß § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen, an Aktionärsvereinigungen oder an andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, besteht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung (vgl. § 22 Abs. 4 Satz 4 der Satzung) ein Textformerfordernis. Diese Bevollmächtigten schreiben aber möglicherweise eigene Formerfordernisse vor. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder indem der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt wird:

Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft
c/o HVBEST Event-Service GmbH
Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken
Telefax: + 49 (0) 681 92629-29
E-Mail: Jutta.Blum@hvbest.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der von der Gesellschaft zu versendenden Eintrittskarte und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.effecten-spiegel.de

zum Download zur Verfügung.

IV. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Einberufung und die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.effecten-spiegel.de

zugänglich. Die Unterlagen werden außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.

V. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) gelten europaweit Regelungen zum Datenschutz. Wir möchten Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung informieren.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft, Tiergartenstraße 17, 40237 Düsseldorf, Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO. Die Datenverarbeitung findet ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR statt.

Die Dienstleister der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung und Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind, und verarbeiten diese Daten ausschließlich auf Weisung der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft.

Die personenbezogenen Daten werden während der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend unverzüglich gelöscht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet seitens der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft zu keinem Zeitpunkt statt.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 15 bis 20 DSGVO haben Sie ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft
Tiergartenstraße 17
40237 Düsseldorf
E-Mail: info@effecten-spiegel.de

Zudem haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten von der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft rechtswidrig verarbeitet werden.

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Hartmann Dahlmanns Jansen Rechtsanwälte
Datenschutzbeauftragter der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft
Steinbecker Meile 1
42103 Wuppertal
E-Mail: datenschutz@effecten-spiegel.de

 

Düsseldorf, im April 2019

Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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