Effecten-Spiegel AG – Hauptversammlungen 2018

Effecten-Spiegel AG.

Düsseldorf

Wertpapier-Kenn-Nummern: 564 760, 564 763
ISIN: DE0005647606, DE0005647630

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, dem 23. Mai 2018, 10.30 Uhr,

im Congress Center Düsseldorf (CCD),
Tagungsort: Stadthalle, Rotterdamer Straße (P 5 – Am Rhein), 40474 Düsseldorf, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.
Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates zum 31. Dezember 2017

2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2017 nach Einstellung von Euro 760.988,39 in die Gewinnrücklagen ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 4.053.973,74 wie folgt zu verwenden:

1) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 3.153.267,90 an die zurzeit gewinnberechtigten Aktien zu verteilen als

a) Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro 0,90 je dividendenberechtigte Vorzugsaktie = Euro 1.699.664,40,

b) Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro 0,90 je dividendenberechtigte Stammaktie = Euro 1.453.603,50,

2) den restlichen Betrag, derzeit Euro 900.705,84, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von Euro 0,90 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

Die Gesellschaft hält derzeit 291.135 eigene Stammaktien und 17.734 eigene Vorzugsaktien.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 17 der Satzung folgenden Beschluss zur Festlegung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, eine feste Vergütung in Höhe von Euro 12.000,00, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhält.

6. Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung am 23. Mai 2018.

Zahl und Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmen sich nach §§ 95 und 96 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 12 der Satzung der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat besteht nach § 12 Satz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Er setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, die Wahl von folgenden Personen vor:

· Herrn Wolfgang Aleff, Coesfeld, selbstständiger Kaufmann, Vorstandsmitglied der GfW Gesellschaft für Wertpapierinteressen e.V., Aktionärsvertretungsgesellschaft sowie Mitglied des Aufsichtsrates der Kolb und Schüle AG,

· Herrn Dr. Klaus Hahn, Essen, selbstständiger Unternehmensberater,

· Herrn Stefan Füger, Neuss, Director Partner Relationships bei der Elinvar GmbH.

Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, als Ersatzmitglied für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:

· Herrn Andreas Wahlen, Willich, Geschäftsführer der WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Aufsichtsrates der GSC Holding AG und der Verlag Blazek & Bergmann seit 1891 AG.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 die

Wisbert Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss

zur Abschlussprüferin zu wählen.

II. Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 20 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung bedarf nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Schriftform (§ 126 BGB) und hat in deutscher oder in englischer Sprache zu erfolgen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB).

Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung reicht nach § 20 Abs. 2 der Satzung ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des 2. Mai 2018 (00.00 Uhr MESZ) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis Mittwoch, 16. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang unter folgender Adresse maßgebend:

Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft
c/o HVBEST Event-Service GmbH
Mainzer Straße 180
66121 Saarbrücken
Telefax: + 49 (0) 681 92629-29
E-Mail: Jutta.Blum@hvbest.de

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden an die Aktionäre von der Gesellschaft Eintrittskarten für die Hauptversammlung versandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Erläuterungen zum Nachweisstichtag: Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich von einem teilnahme- und/oder stimmrechtberechtigten Aktionär bevollmächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.

III. Stimmrecht und 
Stimmrechtsvertretung

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von Stamm-Stückaktien berechtigt, soweit das Stimmrecht nicht durch Gesetz oder Satzung ausgeschlossen ist.

Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Teilnahmerecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich nach § 22 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der Schriftform (§ 126 BGB), wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gemäß § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Wahrung der Schriftform genügt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 der Satzung auch die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB). Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, an ihnen gemäß § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen, an Aktionärsvereinigungen oder an andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, besteht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung (vgl. § 22 Abs. 4 Satz 4 der Satzung) ein Textformerfordernis. Diese Bevollmächtigten schreiben aber möglicherweise eigene Formerfordernisse vor. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder indem der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt wird:

Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft
c/o HVBEST Event-Service GmbH
Mainzer Straße 180
66121 Saarbrücken
Telefax: + 49 (0) 681 92629-29
E-Mail: Jutta.Blum@hvbest.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der von der Gesellschaft zu versendenden Eintrittskarte und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.effecten-spiegel.de

zum Download zur Verfügung.

IV. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Einberufung und die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.effecten-spiegel.de

zugänglich. Die Unterlagen werden außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.

 

Düsseldorf, im April 2018

Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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