Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft, Bonn – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (WKN 565360 / ISIN DE0005653604 – Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen)

Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft

Bonn

WKN 565360
ISIN DE0005653604

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022 /​ I

Die ordentliche Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft hat am 12. Juli 2022 zu Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, im Zeitraum bis zum 11. Juli 2027 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige auf den Inhaber oder auf den Namen lautende, mit Wandlungs- und/​oder Optionsrechten und/​oder Wandlungspflichten ausgestattete Schuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 20.000.000,00 Euro gegen Geld- und/​oder Sachleistung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder Wandlungspflichten für bis zu 1.560.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von insgesamt bis zu 3.993.600,00 Euro nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Bedingungen dieser Schuldverschreibungen beziehungsweise der Optionsscheine zu gewähren bzw. aufzuerlegen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen mit der Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats verwiesen, der am 3. Juni 2022 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft bekannt gemacht worden ist. Die Hauptversammlung hat den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen gefasst. Der Beschluss wird beim Handelsregister in Bonn (HR B 8060) hinterlegt.

Zugleich hat die ordentliche Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft am 12. Juli 2022 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehend genannten Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 3.993.600,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 1.560.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien nach Maßgabe der am 3. Juni 2022 zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft bekannt gemachten Bestimmungen bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022 /​ I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Bonn, im Juli 2022

Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

 

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