Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Andernach
ISIN DE0005658009
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG hat am 24. März 2023 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021/22 in Höhe von 8.699.466,85 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,45 Euro je Stückaktie: | 7.920.000,00 Euro |
Vortrag auf neue Rechnung | 779.466,85 Euro. |
Die Dividende wird am 29. März 2023 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungs-betrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.
Andernach, im März 2023
Eisen- und Hüttenwerke AG
Der Vorstand