Ekotechnika AG – Absage der für den 7. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Ekotechnika AG
Walldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Absage der für den 7. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 23.03.2020

Ekotechnika AG

Walldorf

– ISIN DE000A161234 / WKN A16123 (Aktien der Serie A) –
– ISIN DE000A169N65 / WKN A169N6 (Aktien der Serie B) –

Absage der für den 7. April 2020 einberufenen
ordentlichen Hauptversammlung

Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 25. Februar 2020 für Dienstag, den 7. April 2020, 10:00 Uhr (MESZ), einberufene ordentliche Hauptversammlung der Ekotechnika AG wird hiermit abgesagt; sie wird daher nicht stattfinden.

Die im Bundesanzeiger am 25. Februar 2020 bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos. Sobald ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht, wird eine neue Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht und auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht werden.

Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die derzeitige Lage und globale Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Da das Wohl und die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der beteiligten Dienstleister für den Vorstand der Ekotechnika AG oberste Priorität haben, hat sich der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für die Verschiebung der Hauptversammlung entschieden.

 

Walldorf, im März 2020

Ekotechnika AG

– Der Vorstand –

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