Elbeland AG Neiden – Hauptversammlung 2016

Elbeland AG Neiden

Elsnig

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 20. Oktober 2016

um 19.00 Uhr im Büro Neiden, Dorfstraße 2 stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 11.500,00 zur Ausschüttung einer Dividende von 2,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Auszahlung erfolgt nach Entscheidung durch den Vorstand bis zum 31.03.2017.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft mbH Kunadt für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
§ 6 Absatz 2 lautet künftig: Prokura kann durch Beschluss des Aufsichtsrates als Einzel- oder Gesamtprokura erteilt werden.
§ 6 Absatz 3 lautet künftig: Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass ein Mitglied des Vorstandes allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist.
§ 7 Absatz 1 Satz 1 lautet künftig: Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
§ 13 Absatz 1 lautet künftig: Die Hauptversammlung wird mindestens innerhalb der gesetzlichen Frist vor dem Versammlungstermin einberufen.
§ 16 Jahresabschluss lautet künftig:

(1)

Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist und im gesetzlich erforderlichen Umfange den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen.

(2)

Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

(3)

Jahresabschluss, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag nebst Bericht des Aufsichtsrates sind ab dem Tag der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Jedem Aktionär sind auf sein Verlangen Jahresabschluss, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag nebst Bericht des Aufsichtsrates zu übersenden.

§ 17 Absatz 1 lautet künftig: Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der gesetzlichen Frist statt.

7.

Wahl des Aufsichtsrates
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung ist der Aufsichtsrat neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, drei der nachfolgend aufgeführten Bewerber in den Aufsichtsrat zu wählen.

Kinne, Willi Elsnig Dipl.-Agraringenieur
Dr. Drechsel, Johanna Elsnig Tierärztin
Schneider, Annegret Elsnig Ingenieur-Ökonom

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind lt. AktG § 123 Abs. 4 diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung bis zum 14. Oktober 2016 angemeldet haben.
Gegenanträge sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen einzureichen.

In der Zeit vom 08. September bis zur Hauptversammlung liegen für die Aktionäre der Jahresabschluss, Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates im Büro der Elbeland AG Neiden zur Einsichtnahme bereit.

 

Neiden, den 08. September 2016

Elbeland Aktiengesellschaft Neiden

Der Vorstand der Elbeland AG

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