Elbstein AG: Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis 1:10

Elbstein AG

Hamburg

ISIN: DE000A1YDGT7 / A1YDGT

Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit
im Verhältnis 1:10

Die ordentliche Hauptversammlung der Elbstein AG, Hamburg, hat am 11. August 2020 u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.000.000, eingeteilt in 3.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 10,00, im Verhältnis 1:10 neu einzuteilen. Aktionäre, die zum Stichtag eine Aktie gehalten haben, erhalten zusätzlich weitere neun Aktien. Damit ist das Grundkapital der Elbstein AG in Höhe von EUR 30.000.000 nach dem Aktiensplit in 30.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. September 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 129858) eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Nach dem Stand vom 12. November 2020 abends werden die Depotbanken die Depotbestände mit der ISIN DE000A1YDGT7 im Verhältnis 1:10 umstellen. Die Umstellung der Depotbestände ist für die Aktionäre der Gesellschaft kostenfrei. Bei Börsengeschäften, die am 10. November 2020 noch offen sind, werden die Nominalen entsprechend dem Umstellungsverhältnis erhöht. Von den Aktionären der Gesellschaft ist wegen der Umstellung des Grundkapitals durch den Aktiensplit nichts zu veranlassen.

 

Hamburg, im November 2020

Elbstein AG

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