Elbstein AG – Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Elbstein AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 13.05.2020

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der
Elbstein AG
und stellt daher kein öffentliches Angebot dar.

Elbstein AG

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nummer: A1YDGT / ISIN: DE000A1YDGT7

Bezugsangebot

Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung der Elbstein AG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt), hat der Vorstand am 20. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 20.000.000,00 um bis zu EUR 10.000.000,00 auf bis zu EUR 30.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 10,00 je Stückaktie („Neue Aktien“) im Verhältnis 2:1 gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen (Ausnutzung des genehmigten Kapitals). Der Bezugspreis für die Neuen Aktien beträgt EUR 14,50 je Aktie. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.

Bezug im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass zur Zeichnung der bis zu Stück 1.000.000 Neuen Aktien die Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin (nachfolgend „Quirin Privatbank“ genannt), mit der Verpflichtung zugelassen wird, diese den Aktionären der Gesellschaft in einem Bezugsverhältnis 2:1 zum Bezugspreis von EUR 14,50 je Aktie anzubieten (mittelbares Bezugsrecht gemäß §§ 203 Absatz 1, 186 Abs. 5 AktG).

Optionaler Bezug (Überbezug)

Soweit der Gesellschaft Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten zur Verfügung stehen, wird den Altaktionären ein Bezug weiterer Aktien – ohne die Garantie der Zuteilung – zu gleichen Ausgabebedingungen angeboten. Die Aktionäre können eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abgeben (das „Überbezugsangebot“). Etwaige Überbezugsangebote müssen bei der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depotbanken zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis 28. Mai 2020, 24:00 Uhr MEZ abgegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung oder vorrangige Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Über die Zuteilung der im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Neuen Aktien entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. es werden die bestehenden Aktionäre unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung berücksichtigt. Für den Fall einer nur teilweisen Zuteilung der Überbezugsangebote erhalten die Aktionäre eine Rückerstattung des auf die im Überbezug nicht zugeteilten Neuen Aktien entfallenden Bezugspreises (ohne die Zahlung von Zinsen).

Emissionsübernahme

Die im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen Neuen Aktien und die im Rahmen des Optionalen Bezugs zugeteilten Neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2020 werden gemäß §§ 203 Absatz 1, 186 Abs. 5 AktG von der Quirin Privatbank, mit der Verpflichtung gezeichnet und übernommen, diese den Aktionären entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte bzw. der Zuteilung aus dem Optionalen Bezug zu einem Preis von EUR 14,50 je neuer Aktie zu übertragen.

Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien über die Quirin Privatbank in der Zeit

vom 13. Mai 2020 bis zum 28. Mai 2020 einschließlich

zum Bezugspreis von EUR 14,50 je Aktie im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten, d. h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechtes berechtigt, für je zwei alte Inhaberaktien eine Neue Inhaberaktie zu beziehen.

Abwicklung des Bezugsangebots

Aufgrund ihres Bestandes an Elbstein AG Aktien am 12. Mai 2020 nach Börsenschluss, werden den Aktionären Bezugsrechte im Verhältnis 1:1 eingebucht. Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht (ISIN: DE000A289BA7) auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die ISIN: DE000A289A08. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 14,50 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf das Konto der Abwicklungsstelle zu zahlen.

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Abwicklungsstelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 28. Mai 2020 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto der Quirin Privatbank AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto gutgeschrieben ist.

Es findet kein Bezugsrechtshandel statt und die Bezugsstelle wird den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären nicht vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 28. Mai 2020 der Bezugspreis auf dem genannten Konto bei der Quirin Privatbank gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber dem ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die übliche Bankprovision des depotführenden Instituts berechnet. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der Quirin Privatbank erstattet.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung soll kurzfristig nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Nach erfolgter Eintragung werden die Neuen Aktien durch Hinterlegung einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Eschborn (nachfolgend „Clearstream Banking“ genannt) zur Girosammelverwahrung hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Erst danach kann eine Lieferung der Neuen Aktien erfolgen. Bis zu einer Gutschrift der Globalurkunde sind die aus der Kapitalerhöhung resultierenden Aktien daher nicht lieferbar. Die Zeichnung ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 30. Juli 2020 in das Handelsregister eingetragen worden ist. Vom 11. Mai 2020 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN: DE000A289BA7) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft und nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung bei Clearstream Banking. Die Neuen Aktien werden bis zur Dividendengleichstellung mit den bestehenden Aktien und der damit einhergehenden Gattungsgleichstellung nach der ordentlichen Hauptversammlung 2020 mit der separaten ISIN DE000A289A08 geführt.

 

Hamburg, im Mai 2020

Elbstein AG

Der Vorstand

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