Elbstein AG – Hauptversammlung 2016

Elbstein AG

Hamburg

– Wertpapier-Kenn-Nummer A1YDGT –
– ISIN: DE000A1YDGT7 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 11. Juli 2016

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Elbstein AG ein, die am Montag, den 11. Juli 2016 um 11:00 Uhr, im Hotel GRAND ELYSEE Hamburg, Rothenbaumchaussee 10 in 20148 Hamburg, stattfindet.
A. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Elbstein AG zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahres 2015 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015

Die Elbstein AG weist im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 475.703,82 aus. Der Mehrheitsaktionär der Elbstein AG hat gegenüber der Gesellschaft seinen Verzicht auf Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2015 mit der Maßgabe erklärt, dass für ihn kein Gewinnauszahlungsanspruch besteht. Aufgrund des Verzichts des Mehrheitsgesellschafters auf eine Dividendenzahlung soll der Hauptversammlung entsprechend vorgeschlagen werden, an die anderen Aktionäre der Gesellschaft eine Dividendenzahlung in Höhe von EUR 0,40 je Aktie aus dem Bilanzgewinn 2015 vorzunehmen.

Dementsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn 2015 in Höhe von EUR 475.703,82 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,40 je Stückaktie bei 504.468 dividendenberechtigten Stückaktien EUR 201.787,20
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) EUR 273.916,62
Bilanzgewinn EUR 475.703,82

Die Dividende wird am 12. Juli 2016 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Das von den Anteilseignern gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Markus Wedel hat sein Mandat mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juli 2016 niedergelegt. An seiner Stelle ist daher ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Die reguläre Amtszeit von Herrn Wedel hätte mit Ablauf der Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Der Aufsichtsrat der Elbstein AG setzt sich nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor,

Herrn Dr. Georg Issels, Köln, Mitglied des Vorstands der Scherzer & Co. AG, Köln

für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausscheidenden ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Wedel, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, an dessen Stelle als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung am 11. Juli 2016 in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Dr. Issels ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

DNI Beteiligungen AG, Köln (Vorsitzender),

GSC Holding AG, Düsseldorf (Stellvertretender Vorsitzender),

Horus AG, Köln,

Smart Equity AG, Köln.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

B. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Montag, den 20. Juni 2016, 00:00 Uhr zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum
4. Juli 2016, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

Elbstein AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Telefax (0421) 3603 153
E-Mail: hv@neelmeyer.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, eine andere Person ihrer Wahl oder durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Es gelten hierfür die folgenden Kontaktdaten der Gesellschaft:

Elbstein AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax (040) 30 03 23 51
E-Mail: hv@elbstein.com

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als dem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht auf der Rückseite ihrer Eintrittskarten entsprechende Vollmachtsformulare.

Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, erhalten mit ihrer Eintrittskarte ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung. Die Vollmachten sind in Textform an die folgende Adresse bis spätestens am Freitag, den 8. Juli 2016, 24:00 Uhr zu übermitteln:

Elbstein AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax (040) 30 03 23 51
E-Mail: hv@elbstein.com

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Elbstein AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax (040) 30 03 23 51
E-Mail: hv@elbstein.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die spätestens bis zum 26. Juni 2016, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Anschrift eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der Adresse www.elbstein.com zugänglich machen.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Alle gesetzlich notwendigen Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten können ab der Einberufung im Internet unter www.elbstein.com abgerufen werden.

 

Hamburg, im Mai 2016

Elbstein AG

Der Vorstand

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