ELEGEND AG – Ordentliche Hauptversammlung

ELEGEND AG

Beilngries

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, 7. Juli 2022, 14:00 Uhr,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der ELEGEND AG mit Sitz in Beilngries („Gesellschaft“) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Eichstätter Str. 9a, 92339 Beilngries, ein.

 

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ELEGEND AG zum 31. Dezember 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 nach den §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat der ELEGEND AG besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die alle von den Aktionären gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Frau Silke Brigl, M.A. Kommunikationswissenschaften, wohnhaft in Denkendorf

Herrn Michael Schiekofer, Wirtschaftsprüfer/​Steuerberater, wohnhaft in Landshut

Herrn Fabian Strobl, Kommunikations- und Strategieberatung, wohnhaft in Beilngries

Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juli 2022 und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der (neuen) Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die (neue) Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats wie folgt festzusetzen:

Mit Wirkung ab dem 8. Juli 2022 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit die folgenden Vergütungen — ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer — jährlich:

Mitglied des Aufsichtsrates und Vorsitzender/​Vorsitzende — 15.000,00 €

Mitglied des Aufsichtsrates und stellv. Vorsitzende /​ stellv. Vorsitzende — 10.000,00 €

Mitglied des Aufsichtsrates — 10.000,00 €

6.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung (Neufassung der Regelung zur Übertragung von Aktien und Streichung der Regelungen zur Mehrdividende auf etwaige Vorzugsaktien)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

§ 4 Abs. (4) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

(4) Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Zustimmung erteilt der Vorstand.“

und

b)

die derzeitige Regelung in § 6 der Satzung ersatzlos zu streichen und durch folgenden Platzhalter zu ersetzen:

„§ 6 derzeit ohne Inhalt“

II. HINWEISE

1.

Auslage von Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der ELEGEND AG, Eichstätter Str. 9a, 92339 Beilngries, zur Einsicht der Aktionäre aus und wird Aktionären, die dies verlangen, in Abschrift kostenlos übersandt. Er wird auch in der Hauptversammlung am 7. Juli 2022 zugänglich gemacht.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft jeweils mindestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Montag, den 4. Juli 2022, 24:00 Uhr, über die folgenden Kontaktdaten zugehen:

postalisch:
ELEGEND AG
Eichstätter Str. 9a
92339 Beilngries
Fax-Nr.: +49 8461 6427 – 15
Mail: info@e-legends.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Anmeldeschluss, d.h. dem Ablauf des 4. Juli 2022 bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp“). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 4. Juli 2022.

3.

Verfahren für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis der Aktionärsstellung nach den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform (§ 126b BGB).

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird.

Die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf, ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder über deren Widerruf können der Gesellschaft in Textform unter der nachstehenden Adresse übermittelt werden:

postalisch:
ELEGEND AG
Eichstätter Str. 9a
92339 Beilngries
Fax-Nr.: +49 8461 6427 – 15
Mail: info@e-legends.de

Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden. Ebenso kann dort ein Widerruf einer erteilten Vollmacht erfolgen.

4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht allerdings nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

postalisch:
ELEGEND AG
Eichstätter Str. 9a
92339 Beilngries
Fax-Nr.: +49 8461 6427 – 15
Mail: info@e-legends.de

Anderweitig adressierte Anträge bzw. Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Mittwoch, den 22. Juni 2022, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zugänglich gemacht. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. der Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird; dies gilt auch, wenn er vor der Hauptversammlung wie beschrieben zugänglich gemacht wurde. Auf die Rechte der Aktionäre aus den §§ 122 Absatz 2 und 131 Absatz 1 AktG wird hingewiesen.

5.

Hinweise zum Datenschutz

Die ELEGEND AG und die von ihr beauftragten Dienstleister verarbeiten und speichern personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter für Zwecke der Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren Durchführung. Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Beilngries, im Juni 2022

ELEGEND AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.