![]() Elektrizitätswerk Weißenhorn AktiengesellschaftWeißenhornISIN DE 000 567 4501 / WKN 567 450Einberufung der HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur95. ordentlichen Hauptversammlungam Donnerstag, 14. Juli 2022, 17:00 Uhr,im Sitzungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Weißenhorn e. V.,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 7. April 2022
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Jahresüberschuss von 794.792,62 € |
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Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Waiblinger Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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6. |
Ergänzungswahl in den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Kandidaten als Vertreter der Anteilseigner Herrn Frank Reitmajer |
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung
sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig,
um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Elektrizitätswerk Weißenhorn AG Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes wird in der Regel |
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2. |
Verfahren über die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Elektrizitätswerk Weißenhorn AG Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht Werden Vollmachten, deren Änderung, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung |
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3. |
Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG a) Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre können gemäß § 122 Abs. 2 AktG i. V. m § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG verlangen, Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in Elektrizitätswerk Weißenhorn AG b) Anträge und Wahlvorschläge nach den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge übersenden, die sich gegen einen Vorschlag Elektrizitätswerk Weißenhorn AG Bis spätestens zum Ablauf des 29. Juni 2022 (d. h. 29.06.2022, 24:00 Uhr MESZ) unter
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten Adressen der Gesellschaft c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft |
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4. |
Hinweis auf zugängliche Informationen Die Gesellschaft hat für die Hauptversammlung unter der Adresse
ein Verzeichnis eingerichtet. Darin sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und |
Weißenhorn, im Juni 2022
Elektrizitätswerk Weißenhorn AG
Der Vorstand
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Elektrizitätswerk Weißenhorn AG (EWAG) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten sehr ernst. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Vorname,
Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien,
Vollmachten, Weisungen, Anträge, Wahlvorschläge und Fragen) erfolgt auf Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an
der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zu dem Zweck der Ermöglichung
einer Teilnahme für jeden sich anmeldenden Aktionär oder Aktionärsvertreter. Die Gesellschaft
ist für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlich. Es ist unsere rechtliche Verpflichtung,
eine Hauptversammlung durchzuführen und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen.
Hierfür müssen wir die benannten Daten verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
sind das Aktiengesetz (AktG), insbesondere § 123 Abs. 2 und 3 AktG in Verbindung mit
§ 16 Absatz 1 der Satzung der EWAG und § 129 Absatz 1 Satz 2 AktG, sowie Artikel 6
Absatz 1 c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daneben verarbeiten wir personenbezogene
Daten zur Wahrung der folgenden berechtigten Interessen im Sinne von Artikel 6 Absatz
1 f) der DSGVO: Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung. Sofern
Aktionäre oder Aktionärsvertreter den Online-Zugang über das Investor Portal nutzen,
verarbeiten wir insoweit personenbezogene Daten mit Einwilligung der betroffenen Person
gemäß Art. 6 Absatz 1 a) und Art. 7 DSGVO. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig
und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Alle Aktionäre und Aktionärsvertreter haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der
DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Elektrizitätswerk Weißenhorn AG
Stichwort: Hauptversammlung
Illerberger Str. 6 a
89264 Weißenhorn
oder Telefon: 0 73 09-96 10-0
oder E-Mail: info@ewag-weissenhorn.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
datenschutz@enbw.com
Er steht Ihnen für Fragen zum Datenschutz gerne zur Verfügung.
Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die wir beim Besuch unserer Internetseiten
erheben, verweisen wir auf unsere Informationen zum Datenschutz unter der Internetadresse:
https://ewag-weissenhorn.de/datenschutz
Ausführliche Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung
finden Sie in dem Dokument „Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
und Gäste“, welches unter der Internetadresse
https://ewag-weissenhorn.de
zugänglich ist.