ELIA Tuning & Design Aktiengesellschaft
Langenzenn
Mitteilung gem. § 125 AktG zu WKN A0H50Y
Einladung
Der Vorstand der ELIA Tuning & Design AG beruft hiermit die
18. ordentliche Hauptversammlung
ein.
Datum: Mittwoch, 12. August 2015, um 17.00 Uhr
Ort: Geschäftsräume der Gesellschaft Am Galgenberg 10, D-90579 Langenzenn
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten, geprüften und testierten Jahresabschlusses 2014 und Lagebericht des Vorstands für die Gesellschaft mit erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB. |
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2. |
Bericht des Aufsichtsrates |
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3. |
Verwendung des Bilanzverlustes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing & Partner, Nürnberger Str. 17, 90762 Fürth, zu wählen. |
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7. |
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95 Abs, 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Aktionäre sind an Wahlvorschläge nicht gebunden; für Wahlvorschläge von Aktionären beachten Sie bitte den ersten Absatz auf Seite 3 unter „Anträge und Wahlvorschläge“. Die Amtszeit der Herren Köbke, Riemekasten und Köninger endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12.08.2015. Es werden vom Aufsichtsrat zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen:
Außerdem sollen zwei Ersatzmitglieder gewählt werden. Zur Wahl werden vorgeschlagen
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 12. August 2015. |
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8. |
Sonstiges |
Informationspflicht an Aktionäre
Der Geschäftsbericht inkl. Lagebericht des Vorstands, Bericht des Aufsichtsrats, Jahresabschluss und Prüfungsbericht liegen ab Ende Juni 2015 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet unter www.elia-ag.de/Infos zur AG/UnternehmensNews.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der HV hat die ELIA Tuning & Design AG insgesamt 796.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die in der HV ebenso viele Stimmrechte gewähren. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Anmeldung und Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der von ihrem depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den Mittwoch, 22. Juli 2015, 0.00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126B BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen sowie der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der HV, also bis spätestens Mittwoch, den 05. August 2015, 24.00 Uhr, zugehen. Der Tag der HV und der Tag des Zugangs werden nicht mitgerechnet. Die Anmeldung kann erfolgen bei ihrem depotführenden Institut sowie bei der Gesellschaft selbst. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 12. August 2015 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten (z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären) ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Formulare zur Erteilung der Vollmacht finden Sie im Internet unter www.elia-ag.de/Infos zur AG/UnternehmensNews bzw. erhalten Sie von Ihrem depotführenden Institut. Ansonsten gelten die Regularien zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
Anträge (auch Gegenanträge) und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge (auch Gegenanträge) und Wahlvorschläge von Aktionären werden nur berücksichtigt, wenn sie gerichtet sind an
ELIA Tuning & Design AG
Vorstand
Am Galgenberg 10
D-90579 Langenzenn
Fax: +49(0)9101-906969
E-Mail: info@elia-ag.de
Die Gesellschaft wird alle bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung eingegangenen und zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Internet veröffentlichen.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.elia-ag.de/Infos zur AG/UnternehmensNews abrufbar.
Langenzenn, im Juni 2015
Der Vorstand