Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Dortmund
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts 25.05.2020

Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft

Dortmund

ISIN DE0005677108 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710

Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft hat am 22. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch nach Wirksamwerden der formwechselnden Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der SE bis zum 21. Mai 2025 eigene Aktien zu erwerben sowie eigene Aktien zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 9. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft. Die Verwendung eigener Aktien kann dabei in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Erworbene eigene Aktien können zudem ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand verwiesen, der am 9. April 2020 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Dortmund, im Mai 2020

Elmos Semiconductor AG

Der Vorstand

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