Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft – Wandlungs- oder Optionsrechten, Gewinnschuldverschreibungen

Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Dortmund
ISIN DE0005677108, Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710
Mitteilung über Beschlussfassungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 WpHG
(Bedingtes Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft hat am 08. Mai 2015 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 1.200.000,00 Euro bedingt zu erhöhen (vgl. Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, veröffentlicht am 24. März 2015 im Bundesanzeiger). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Einlösung von Bezugsrechten, die auf der Grundlage der von der Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung bis zum 7. Mai 2020 an Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen gewährt werden (Aktienoptionsplan 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 aus dem bedingten Kapital Bezugsrechte ausgegeben werden und die Inhaber dieser Bezugsrechte hiervon innerhalb der Ausübungsfrist Gebrauch machen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.

Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft am 08. Mai 2015 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 7.800.000,00 Euro bedingt zu erhöhen (vgl. Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, veröffentlicht am 24. März 2015 im Bundesanzeiger). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) jeweils mit Options-/Wandlungsrechten/Wandlungspflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung bis zum 7. Mai 2020 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 7.800.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands von der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG bis zum 7. Mai 2020 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft zur Begebung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten, Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) vom 8. Mai 2015 gemäß Tagesordnungspunkt 7 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund (HRB 13698) hinterlegt.

Die Hauptversammlungsbeschlüsse über die Schaffung der bedingten Kapitale wurden am 19. Mai 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen.

Dortmund, im Mai 2015

Elmos Semiconductor AG

Der Vorstand

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