ElringKlinger AG – 110. Hauptversammlung

ElringKlinger AG
Dettingen/Erms
– ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 –

Einladung zur 110. ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

zu unserer 110. ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 13. Mai 2015, 10:00 Uhr, im Hegelsaal des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle, Stuttgart, Berliner Platz 1–3, 70174 Stuttgart, laden wir Sie hiermit herzlich ein.

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungsberichts.

Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Ferner werden diese in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 34.847.994,50 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,55 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie

63.359.990 Stück x 0,55 Euro/Aktie = 34.847.994,50 Euro

Die Dividende wird am 14. Mai 2015 ausbezahlt.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären und von den Arbeitnehmern der inländischen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 endet die Amtszeit der sechs durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Demnach sind sechs neue Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl soll in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. Die neuen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind bereits im März 2015 gewählt worden. Auch deren Mandat beginnt mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:

Klaus Eberhardt, 67 Jahre, Lindau
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG

Rita Forst, 60 Jahre, Dörsdorf
Maschinenbauingenieurin

Walter Herwarth Lechler, 72 Jahre, Stuttgart
Geschäftsführender Gesellschafter der Lechler GmbH

Prof. Hans-Ulrich Sachs, 62 Jahre, Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter der betec Umformtechnik GmbH

Gabriele Sons, 54 Jahre, Ratingen
Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Elevator AG

Manfred Strauß, 63, Stuttgart
Geschäftsführender Gesellschafter der M&S Messebau & Service GmbH

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft am 21. Mai 2015 aus. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AktG kann die Ermächtigung für bis zu fünf Jahre erteilt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzerngesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung wird am 14. Mai 2015 wirksam und gilt bis zum 13. Mai 2020. Die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß dem Beschluss vom 21. Mai 2010 wird aufgehoben.
b)

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktionskurse im XETRA-Handel (oder eines vergleichbaren Nachfolgesystems) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der letzten fünf Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Umfang des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots diesen Umfang überschreitet, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgt. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.
c)

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch wie folgt zu verwenden:

Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten oder mit einer Sperrfrist von nicht weniger als zwei Jahren zugesagt bzw. übertragen werden.

Die Aktien können Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran, angeboten und übertragen werden.

Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Der Vorstand kann abweichend davon mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht.
d)

Die Ermächtigungen gemäß lit. c) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, umfassend oder teilweise ausgenutzt werden.
e)

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien nach Maßgabe der Ermächtigungen gemäß lit. c) verwendet werden.

Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsräte

Die Vergütung einschließlich Auslagenersatz der Mitglieder des Aufsichtsrats ist derzeit gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 8. Juni 2005, 31. Mai 2011 und 16. Mai 2013 wie folgt geregelt:

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe Vergütung in Höhe von € 10.000 und eine variable Vergütung in Höhe von 0,02 % des durchschnittlichen Konzernergebnisses vor Steuern der letzten drei Geschäftsjahre. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung € 1.000. Die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss wird pro Jahr mit € 4.000 vergütet, wobei dieser Betrag beim Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden eines Ausschusses verdoppelt wird. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache der Gesamtvergütung, der bzw. die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Gesamtvergütung. Auslagen im Zusammenhang mit Aufsichtsratssitzungen werden im angemessenen Umfang ersetzt.

In 2011 wurde der Aufwandsersatz im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und in 2013 die Berechnungsgrundlage für die variable Vergütung an die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst. Im Übrigen ist die Vergütung als solche seit 2005 trotz des Wachstums der Gesellschaft und den damit gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit unverändert geblieben. Um diesen Entwicklungen hinsichtlich einer angemessenen Vergütung gerecht zu werden, soll die fixe Vergütung angehoben werden. Gleichzeitig soll der variable Vergütungsbestandteil gedeckelt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bestehende Vergütungsregelung wie folgt zu ändern:

Die fixe Vergütung jedes Aufsichtsratsmitglieds beträgt pro Jahr € 20.000. Die variable Vergütung beträgt pro Jahr maximal € 40.000. Im Übrigen bleibt die bisherige Vergütungsregelung unverändert.

Tagesordnungspunkt 9
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Das System der Vorstandsvergütung wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2014 geändert. Details hierzu werden im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil der Unterlagen ist, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung eingesehen werden können (vgl. Tagesordnungspunkt 1). Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos übersandt. Ferner werden diese in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das zum 01. Januar 2014 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind zum 25.03.2015 Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (lit. a) und/oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (lit. b):

Klaus Eberhardt
a)

MTU Aero Engines AG, München
Dürr AG, Stuttgart
b)

keine

Rita Forst
a)

keine
b)

Joh. Winkelhofer Beteiligungs GmbH & Co. KG, München (Mitglied des Beirats)
Metalsa, S.A. de C.V., Monterrey, Mexiko (Mitglied des Beirats)

Walter Herwarth Lechler
a)

keine
b)

Lechler Ltd., Sheffield/Großbritannien (Mitglied des Verwaltungsrats)

Prof. Hans-Ulrich Sachs
a)

keine
b)

keine

Gabriele Sons
a)

keine
b)

keine

Manfred Strauß
a)

keine
b)

Pro Stuttgart Verwaltungs GmbH, Stuttgart (Mitglied der Gesellschafterversammlung)
Pro Stuttgart Verkehrsverein, Stuttgart (Mitglied des Beirats)
Eroca AG, Basel (Mitglied des Verwaltungsrats)

Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats Herr Eberhardt, Frau Forst, Herr Prof. Sachs und Frau Sons in keiner nach dieser Regelung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur ElringKlinger AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der ElringKlinger AG oder einem wesentlich an der ElringKlinger AG beteiligten Aktionär stehen. Herr Lechler ist persönlich und über die Lechler GmbH, deren Gesellschafter er ist, mit 22,027 % (Stand 25.03.2015) an der ElringKlinger AG beteiligt. Darüber hinaus bestehen zwischen der Lechler GmbH und Konzernunternehmen der ElringKlinger AG in geringerem Umfang geschäftliche Beziehungen, die im Geschäftsbericht zum 31.12.2014 dargestellt sind. Herr Manfred Strauß ist Geschäftsführer der Lechler Beteiligungs-GmbH. Die Lechler Beteiligungs-GmbH hält 10,03 % (Stand 25.03.2015) der Aktien der ElringKlinger AG. Darüber hinaus ist Herr Strauß Geschäftsführer der KWL Beteiligungs-GmbH, Geschäftsführer und Gesellschafter (ohne Anspruch am Gewinn und einem eventuellen Veräußerungs- oder Liquidationserlös) der Elrena GmbH und Mitglied des Verwaltungsrats der Eroca AG. Zusammen halten die KWL Beteiligungs-GmbH, die Lechler Beteiligungs-GmbH, die Elrena GmbH und die Eroca AG einen Aktienanteil von 28,99 % (Stand 25.03.2015) an der ElringKlinger AG.

Zu Tagesordnungspunkt 7 erstattet der Vorstand folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG.

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Beschlussfassung zur Ermächtigung des Erwerbs eigener Aktien soll der Gesellschaft die Möglichkeit verschaffen, eigene Aktien zu erwerben und diese insbesondere zur Ausgabe von Belegschaftsaktien, zur Finanzierung von Unternehmenserwerben und zur Einziehung zu verwenden. Die Ermächtigung soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, das Instrument des Erwerbs und der Verwendung eigener Aktien bei Bedarf im gesetzlich vorgesehenen Rahmen flexibel einsetzen zu können. Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand ausschließlich von den Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen. Konkrete Pläne für die Verwendung eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Die Ermächtigung läuft bis zum 13. Mai 2020 und ersetzt die bisherige fünfjährige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die am 21. Mai 2015 auslaufen würde.

Der Erwerb der eigenen Aktien soll nach dem vorgeschlagenen Beschluss über die Börse oder ein öffentliches Kaufangebot erfolgen. Im letzteren Fall kann jeder Aktionär entscheiden, ob und wie viele Aktien er veräußern will. Übersteigt die angebotene Anzahl der Aktien die nachgefragte Menge, kann der Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen. Beim Angebot kleinerer Mengen von Aktien von bis zu 100 Stück kann das öffentliche Kaufangebot eine bevorrechtigte Annahme vorsehen. Diese Möglichkeit dient letztlich dazu, bei der Annahme von Quoten die rechnerische und technische Abwicklung zu erleichtern und damit den Aufwand zu verringern.

Die Veräußerung bzw. Übertragung der aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:

Die Ausgabe von Belegschaftsaktien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann ein wirksames Instrument sein, die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen zu stärken und sich für dessen weiteren Erfolg einzusetzen. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien versetzt die Gesellschaft in die Lage, eigene Aktien nach Bedarf bei der Abwicklung der Ausgabe von Belegschaftsaktien einzusetzen.

Die Gesellschaft soll eigene Aktien als Gegenleistung für Sachleistungen Dritter, insbesondere den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran, verwenden können. Sofern diese Art der Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen verlangt wird und sinnvoll ist, soll die Gesellschaft eigene Aktien dafür einsetzen können. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung berichten.

Schließlich soll die Gesellschaft eigene Aktien auch ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Es besteht die Möglichkeit, die Einziehung ohne Herabsetzung des Grundkapitals durchzuführen, wobei sich der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital in diesem Fall erhöht.

Der Vorstand wird die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien in allen vorgenannten Fällen nur nach Zustimmung des Aufsichtsrats ausüben.

Bei der beschriebenen Verwendung eigener Aktien muss das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf diese Aktien notwendigerweise ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Vermögens- und Beteiligungsinteressen der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf Grundlage des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt werden. So beschränkt sich die Ermächtigung auf maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung. Gleichwohl werden Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall sorgfältig abwägen, ob die Ausübung der Ermächtigung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der ElringKlinger AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, damit am 13. Mai 2015, im Aktienregister eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung bis zum Ablauf des 6. Mai 2015 bei

Hauptversammlung ElringKlinger AG
c/o Computershare Operations Center,
80249 München,
Fax: +49 89 30903-74675,
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

vorliegt. Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen.

Umschreibungsstopp

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 6. Mai 2015, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 6. Mai 2015. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 63.359.990 Euro. Von den insgesamt ausgegebenen 63.359.990 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und stimmberechtigt.

Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangt werden. Das Verlangen muss schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also am 12. April 2015, bei der Gesellschaft eingehen. Jedem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Alternative Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 127 AktG und Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats alternative Wahlvorschläge und Gegenanträge zu bestimmten Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Die Wahlvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 28. April 2015, bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden können.

Die Ergänzungsverlangen sollen der Gesellschaft, Anträge und Wahlvorschläge können der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Anschrift zugeleitet werden: ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, Fax (07123/724-459). Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand gemäß § 131 Abs. 1 AktG Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Ausübung des Stimmrechts und Bevollmächtigung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb der oben genannten Frist und unter der oben genannten Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, die übersandten Anmeldeformulare an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren jeweiligen Weisungen zu senden, damit sich der Bevollmächtigte rechtzeitig bis zum 6. Mai 2015 bei Hauptversammlung ElringKlinger AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Fax +49 89 30903-74675, E-Mail anmeldestelle@computershare.de anmelden kann.

Ist ein Kreditinstitut als Treuhänder im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht und die Weisungen hierzu müssen in Textform an die von der Gesellschaft angegebene Stelle rechtzeitig bis zum 6. Mai 2015 übermittelt werden.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Beschlussfassung, den Berichten des Vorstands sowie den vorgenannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für Anfragen und Anträge von Aktionären ist zusätzlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung zusammen mit weiteren Informationen zur Hauptversammlung abrufbar. Er kann kostenfrei auch bei der Gesellschaft (ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms) angefordert werden.

Die Einzelheiten zur Anmeldung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt werden.

Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 13. Mai 2015 sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre übersenden.

Den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2014 können Sie gerne bei ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, per Post, per Fax (07123/724-459) oder per E-Mail (hauptversammlung@elringklinger.com) anfordern. Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift an.

Übertragung im Internet

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird am Tag der Hauptversammlung ab circa 10:10 Uhr live auf unserer Homepage übertragen und steht dort außerdem nach Beendigung der Hauptversammlung zur Verfügung.

Dettingen/Erms, im März 2015

ElringKlinger AG

Der Vorstand

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