ElringKlinger AG, Dettingen / Erms – Dividendenbekanntmachung (WKN 785 602 / ISIN DE 0007856023 – Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie)

ElringKlinger AG

Dettingen /​ Erms

Dividendenbekanntmachung

WKN 785 602 /​ ISIN DE 0007856023

Die ordentliche, virtuelle Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 19. Mai 2022
hat beschlossen, den Bilanzgewinn der ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2021
in Höhe von EUR 9.503.998,50 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie
auf die 63.359.990 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden.

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag, d.h. am 24. Mai 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %)
und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer, basierend auf den beim
Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Kirchensteuerabzugsmerkmalen, durch die
in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausbezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank Aktiengesellschaft.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte
Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die
Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer
und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für
Aktionäre, die ihrer Depotbank einen sogenannten Freistellungsauftrag eingereicht
haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist. Mit dem Steuerabzug ist die
Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Die Dividende kann zusammen
mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden,
wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen
dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter
Vorlage der Steuerbescheinigung erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr
ausreichend. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2021 beim Bundeszentralamt
für Steuern, D-53221 Bonn, eingegangen sein.

Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche Beratung.
Für darüberhinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung
wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

 

Dettingen/​Erms, im Mai 2022

ElringKlinger AG

Der Vorstand

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