ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Mainz
Amtsgericht Mainz, HRB 7038
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 14. Juli 2016, 10.30 Uhr, in den Büroräumen der ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft, Galileo-Galilei-Str. 11, 55129 Mainz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr |
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2. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 1.050.879,85 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals nebst zugehöriger Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu insgesamt EUR 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 214.793 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016/I); b) den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Ausgabebetrag der neuen Aktien festzulegen und den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festzusetzen; c) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen; d) den Aufsichtsrat zu ermächtigen, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. In diesem Zusammenhang schlagen Vorstand und Aufsichtsrat auch vor, folgende neue Ziffer 4.4 in die Satzung aufzunehmen: „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 500.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016/I). Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“ |
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7. |
Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Satzung der Gesellschaft wird in Ziffern 5.2 und 11.1 geändert und wie folgt neu gefasst:
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8. |
Nachwahl bzw. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Stephan Helmstädter hat mit Schreiben vom 06.07.2015, der Gesellschaft zugegangen am selben Tag, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 15.07.2015 ist Herr Pieter van Halem, Diplombetriebswirt, MBA, Kronberg/Taunus – für den ausscheidenden Stephan Helmstädter – zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt worden. Aufgrund des provisorischen Charakters einer solchen gerichtlichen Bestellung ist nun gemäß § 104 Abs. 6 AktG durch Hauptversammlungsbeschluss ein neues Mitglied des Aufsichtsrates als Nachfolger von Herrn Stephan Helmstädter zu wählen. Durch die vorstehend beschriebene Änderung von Ziffer 11.1, Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird zudem die Wahl eines vierten Mitglieds des Aufsichtsrates ermöglicht. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Durch die vorstehend bestimmte Dauer der Amtszeit von Herrn Dr. Wilhelm Krüger ist gewährleistet, dass die Amtszeit aller vier Aufsichtsratsmitglieder zum gleichen Zeitpunkt endet, so dass zu jenem Zeitpunkt eine Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft ermöglicht wird. |
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9. |
Vergütung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die jährliche feste Vergütung beträgt EUR 20.000,00 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und jeweils EUR 10.000,00 für die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates und findet erstmals für das am 01. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr Anwendung. Für das Geschäftsjahr 2016 findet die vorstehende feste Vergütung für den Zeitraum ab der heutigen Hauptversammlung bis zum 31. Dezember 2016 anteilig Anwendung. |
B. |
Weitere Angaben und Hinweise zur ordentlichen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung zur Hauptversammlung ist an die nachfolgende Stelle zu richten: ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind. Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft daher spätestens am
zugehen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Die Unterlagen zur Hauptversammlung werden ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Galileo-Galilei-Straße 11, 55129 Mainz, zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung sowie zu Ziffer 23.3, Satz 2 der Satzung der Gesellschaft. Jeder Aktionär kann kostenlose Abschriften der vorgenannten Unterlagen auch bei der nachfolgenden Stelle anfordern: ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft Die vorgenannten Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen. |
Mainz, den 31. Mai 2016
Der Vorstand