EMI European Media Investment AG – Hauptversammlung 2015

EMI European Media Investment AG
München
– ISIN DE000A0MZH44 –
– WKN A0MZH4 –
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am
Freitag, den 21. August 2015, um 14:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen von Heisse Kursawe Eversheds
Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft,
Brienner Straße 12, V. Stock, Empfangs- und Konferenzbereich, 80333 München, ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die vorgenannten Unterlagen liegen zur Einsicht der Aktionäre ab der Einberufung der Hauptversammlung in den neuen Geschäftsräumen der Gesellschaft c/o Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft, Brienner Straße 12, V. Stock, Empfangs- und Konferenzbereich 80333 München, aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt.

Die Unterlagen liegen auch auf der Hauptversammlung am 21. August 2015 zur Einsicht aus.
2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Vertagung der Entlastung von Herrn Ispas für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Silviu-Aristotel Ispas für das Geschäftsjahr 2009 auf die nächste ordentliche Hauptversammlung zu vertagen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des etwaigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WAPAG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen, soweit der Jahresabschluss einer Prüfung zu unterziehen ist bzw. einer solchen unterzogen wird.
6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 letzter Halbsatz AktG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei ausschließlich von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Frau Kirsten Drössel und Herr Frank Posnanski wurden in der Hauptversammlung vom 30. August 2013 zu Mitgliedern des Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt, wobei die Amtszeit mit der Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Das weitere Mitglied des Aufsichtsrats Herr Lukas Leuenberger wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 08. August 2014 ebenfalls für die Dauer bis zur Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Frau Kirsten Drössel hat ihr Amt mit Wirkung zum 12. Februar 2015 niedergelegt. An ihrer Stelle wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 29. Januar 2015 Herr Philipp Paul Stamm gerichtlich bestellt; seine Amtszeit endet gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der Mangel behoben ist. Der Mangel ist behoben, wenn in der Hauptversammlung am 21.08.2015 ein neues Mitglied an Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds Frau Kirsten Drössel gewählt wird.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des ausgeschiedenen Mitglieds Kirsten Drössel

Herrn Philipp Paul Stamm, geboren am 6.10.1974, wohnhaft in Zürich, Schweiz, ausgeübter Beruf: Leiter der Rechtsabteilung bei der Goldbach Group AG mit Sitz in Küsnacht-Zürich, Schweiz,

als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, wobei dessen Amtszeit mit der Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der vorgeschlagene Kandidat hat für den Fall seiner Wahl deren Annahme erklärt.
7.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 (Ort und Einberufung) der Satzung um folgenden Absatz 4 zu ergänzen:

„Die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Gleiches gilt, soweit die Voraussetzungen des § 30b Abs. 3 WpHG erfüllt sind, für die Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft nach § 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand ist berechtigt, Mitteilungen auch in Papierform zu versenden; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.“
***

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse

EMI European Media Investment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim
Fax: + 49 / (0) 6 21 / 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes innerhalb der gesetzlichen Frist, somit bis Freitag, den 14. August 2015, 24.00 Uhr, angemeldet haben. Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Freitag, den 31. Juli 2015, 0.00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis über den Anteilsbesitz bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft schriftlich oder per Fax erteilt werden.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

EMI European Media Investment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens entsprechend bekannt gemacht.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

EMI European Media Investment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim
Fax: + 49 / (0) 6 21 / 71 77 213
E-Mail: EMI@pr-im-turm.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, der Gesellschaft an diese Adresse übersandte, zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zugänglich gemacht.

München, im Juni 2015

EMI European Media Investment AG

Der Vorstand

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