EMI European Media Investment AG – Hauptversammlung 2016

EMI European Media Investment AG

München

– ISIN DE000A0MZH44, WKN A0MZH4 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

am

Freitag, den 15. Juli 2016, um 11:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Eversheds Deutschland LLP,
Brienner Straße 12, V. Stock, Empfangs- und Konferenzbereich, 80333 München, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die vorgenannten Unterlagen liegen zur Einsicht der Aktionäre ab der Einberufung der Hauptversammlung in den neuen Geschäftsräumen der Gesellschaft, c/o Eversheds Deutschland LLP, Brienner Straße 12, V. Stock, Empfangs- und Konferenzbereich, 80333 München aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt.

Die Unterlagen liegen auch auf der Hauptversammlung am 15. Juli 2016 zur Einsicht aus.

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Vertagung der Entlastung von Herrn Ispas für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Silviu-Aristotel Ispas für das Geschäftsjahr 2009 auf die nächste ordentliche Hauptversammlung zu vertagen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des etwaigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WAPAG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen, soweit der Jahresabschluss einer Prüfung zu unterziehen ist bzw. einer solchen unterzogen wird.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse

EMI European Media Investment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim
Fax: + 49 / (0) 6 21 / 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes innerhalb der gesetzlichen Frist, somit bis Freitag, den 08. Juli 2016, 24.00 Uhr, angemeldet haben. Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Freitag, den 24. Juni 2016, 0.00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis über den Anteilsbesitz bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft schriftlich oder per Fax erteilt werden.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

EMI European Media Investment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens entsprechend bekannt gemacht.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

EMI European Media Investment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim
Fax: + 49 / (0) 6 21 / 71 77 213
E-Mail: EMI@pr-im-turm.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, der Gesellschaft an diese Adresse übersandte, zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zugänglich gemacht.

 

München, im Mai 2016

EMI European Media Investment AG

Der Vorstand

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