eMind Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

eMind Aktiengesellschaft
Aschaffenburg
Wertpapier-Kenn-Nr.: A0LD5C
ISIN: DE000A0LD5C2
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 15. Januar 2015, um 10.00 Uhr im Notariat Klotz und Dr. Morhard, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, stattfindenden außerordentlichen
Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung

Top 1: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Top 2: Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Top 3: Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 7 der Gesellschaftssatzung aus drei Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Möhrle nach bisher gerichtlicher Bestellung gemäß nachfolgendem Vorschlag ordnungsgemäß in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Verwaltung schlägt vor:
Herrn Michael Peter, Kaufmann, Bingen am Rhein
Herrn Florian Möhrle, Diplom-Betriebswirt, Konstanz und
Herrn Ulrich Wolf, Rechtsanwalt, Großwallstadt
bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2015 abstimmt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Top 4: Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu ändern:
„2. Sitz der Gesellschaft ist Würselen.“

Top 5: Neues genehmigtes Kapital (Kapitalerhöhung)
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2018 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 250.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (neues genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

Veröffentlichungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 500.000,00 EUR und ist eingeteilt in 500.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend jeweils 500.000. Mit den von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft 16.695 eigene Aktien.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der von ihrem depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 26. Dezember 2014, 0.00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen sowie der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens bis zum Ablauf des 08. Januar 2015, 24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse zugehen:

Hinterlegungsstelle:

eMind AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG,
FMS-FWA/Corporate Action
Am Markt 14–16
28195 Bremen
FAX: +49 / 421 / 3603 153

Stimmrechtsausübung:

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist die fristgerechte Anmeldung und Vorlage des Nachweises zum jeweiligen Anteilsbesitz erforderlich. Vollmachten bedürfen der Schriftform.

Anträge von Aktionären:
Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG von Aktionären sind ausschließlich an nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

eMind AG
Magnolienweg 12
D-63741 Aschaffenburg
Fax: +49 6021 585 2454
E-Mail: info@emind.ag

Rechtzeitig eingegangene Anträge im Sinne des § 126 AktG werden den anderen Aktionären im Internet unter www.emind.ag zugänglich gemacht. Nicht rechtzeitig eingegangene oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese an vorgenannte Adresse oder per E-Mail an info@emind.ag zu richten.

Die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen sowie weitere gesellschaftsrelevante Unterlagen liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der eMind AG aus:
a)
Einberufung bzw. Tagesordnung der kommenden, außerordentlichen Hauptversammlung der eMind AG.

Aschaffenburg, im November 2014

Ercan Duman

Vorstand

eMind Aktiengesellschaft
Aschaffenburg
Berichtigung zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Veröffentlichung der Tagesordnung bzw. Einladung zu der am Donnerstag, den 15. Januar 2015, um 10.00 Uhr im Notariat Klotz und Dr. Morhard, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung wird wie folgt berichtigt:

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der von ihrem depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 25. Dezember 2014, 0.00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen sowie der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens bis zum Ablauf des 08. Januar 2015, 24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse zugehen:

Aschaffenburg, im Dezember 2014

– Der Vorstand –

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