EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG – 23. ordentliche Hauptversammlung

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft

Ellwangen Jagst

ISIN DE0007541005 /​ WKN 754 100

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein zur

23. ordentlichen Hauptversammlung

am

Mittwoch, den 29. Juni 2022, um 17:00 Uhr (MESZ)

als

virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten.

Hinweis: Der Begriff Aktionäre steht hier nicht für den Plural der männlichen Form,
sondern bezeichnet hier und nachfolgend geschlechtsneutral die Personengesamtheit
aller Aktionäre unabhängig davon, ob und welches Geschlecht Aktionäre haben. Zur besseren
Lesbarkeit wird nachfolgend auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet.
Alle nachfolgend verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten stets
gleichermaßen für natürliche Personen jedes Geschlechts sowie jegliche juristische
Personen und sind immer geschlechtsneutral zu verstehen.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 30. März 2022
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht erforderlich
und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.odr.de/​hv

kostenfrei öffentlich zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der virtuellen
Hauptversammlung näher erläutert.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der
EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 24.421,60 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022
zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung
sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig,
um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für
Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben, soweit nicht
ausdrücklich auf ein anderes Zeitformat abgestellt wird. Dies entspricht mit Blick
auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

 
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
an der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen. Die gesamte
Hauptversammlung wird Online über ein passwortgeschütztes InvestorPortal unter

https:/​/​www.odr.de/​hv

in Bild und Ton übertragen.

Die Hauptversammlung findet in Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und
des Vorstands sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten
Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 73479 Ellwangen, Unterer Brühl 2,
statt. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen an der Hauptversammlung persönlich
bzw. im Wege der Bild- und Tonübertragung teil.

Rechtsgrundlage hierfür sind § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der durch
Gesetz vom 22. Dezember 2020 geänderten Fassung, dessen Geltung durch das Gesetz zur
Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie
zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 für bis zum 31. August 2022 stattfindende
Hauptversammlungen verlängert wurde („COVID-19-Maßnahmengesetz“).

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Maßnahmengesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen
der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte

erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung,

wird die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation (Briefwahl über das
InvestorPortal) sowie Vollmachtserteilung ermöglicht,

wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt,

und

den Aktionären, die ihr Stimmrecht – auch durch Bevollmächtigte – nach dem vorstehenden
zweiten Spiegelstrich ausgeübt haben, wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter
Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit
zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB)
in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen auf den Beginn des 8. Juni 2022 (d.h.
08.06.2022, 0:00 Uhr MESZ – sog. „Nachweisstichtag“) bezogenen Nachweis des Anteilsbesitzes
in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu führen, wobei ein Nachweis durch
den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
kann auch durch eine sonstige von dem Letztintermediär in Textform (§ 126b BGB) erstellte
und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden.
Hinsichtlich solcher Aktien, die zum Nachweisstichtag nicht von einem Letztintermediär
verwahrt werden, kann der Nachweis auch von der Gesellschaft, von einem deutschen
Notar sowie von einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der
Europäischen Union ausgestellt werden.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht
oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Zahl der
Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Zahl der Stimmrechte ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis
zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Hauptversammlungsteilnahme
und auf die Zahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch nicht Inhaber von Aktien
sind und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen
Aktien in der virtuellen Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn
der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis
des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder
zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes
müssen der Gesellschaft spätestens im Zeitpunkt des Ablaufs des 22. Juni 2022 (d.h.
22.06.2022, 24:00 Uhr MESZ) unter einer der folgenden Adressen zugehen:

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden in der
Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig die
für eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erforderlichen Unterlagen über
ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen in diesem Fall nichts weiter zu veranlassen.

Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob
dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes vornimmt. Nach Eingang
der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer
der vorgenannten Adressen werden den Aktionären oder deren Bevollmächtigten die für
eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erforderlichen Unterlagen (insbesondere
eine Anmeldebestätigung und der für den Online-Zugang über das InvestorPortal erforderliche
Zugangscode) ausgestellt und zugesandt.

2.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Möglichkeit
zur Briefwahl umfasst sowohl die textliche Stimmabgabe, die vorab per Post oder elektronisch
übermittelt werden kann, als auch die Online-Stimmabgabe über das InvestorPortal.
Diese Möglichkeiten sind nachfolgend näher beschrieben.

Auch im Fall der Briefwahl ist immer eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis
nach den oben im Abschnitt II. 1 genannten Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte
Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder
diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls
der Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft auf dem Postweg an die im Abschnitt II. 3.
genannte Adresse oder Online über das InvestorPortal übermittelt werden.

Briefwahlstimmen können auf dem Postweg bis spätestens zum Ablauf des 28. Juni 2022
(d.h. 28.06.2022, 24:00 Uhr MESZ) (Zugang bei der Gesellschaft) an die im Abschnitt
II. 3. genannte Adresse übermittelt werden. Später per Post eingehende Briefwahlstimmen
werden nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus haben rechtzeitig angemeldete Aktionäre – auch über den 28. Juni 2022
(24:00 Uhr MESZ) hinaus – die Möglichkeit der Übermittlung, Abgabe, Änderung und Widerruf
von Briefwahlstimmen unter Nutzung des Online-Zugangs zum InvestorPortal unter

https:/​/​www.odr.de/​hv

Diese Möglichkeit besteht bis zu dem Zeitpunkt, den der Versammlungsleiter in der
virtuellen Hauptversammlung für die späteste Stimmenabgabe bei den Abstimmungen bestimmt.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der virtuellen Hauptversammlung
nach entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten ausüben lassen. Auch
in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Textform. Für den Fall,
dass ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
oder ein diesen nach § 135 AktG gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden
soll, sehen weder das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft ein Textformerfordernis
vor. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet,
die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur
mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind
in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigte können ebenso wie die Aktionäre selbst nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich
im Wege der Briefwahl (siehe Abschnitt II. 2) ausüben. Die Nutzung des Online-Zugangs
über das InvestorPortal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber den mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten
Zugangscode erhält, sofern der Zugangscode nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt
wurde.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der
Textform. Zur Übermittlung von Nachweisen über erteilte Bevollmächtigungen können
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten auch den Online-Zugang über das InvestorPortal
unter

https:/​/​www.odr.de/​hv

nutzen. Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen
entnehmen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung
auch an die folgende Adresse übermitteln:

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in
Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Werden Vollmachten, deren Änderung, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung
der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese der Gesellschaft bis zum
Ablauf des 28. Juni 2022 (d.h. 28.06.2022, 24:00 Uhr MESZ) zugehen. Eine Übermittlung
an die Gesellschaft ist Online über das InvestorPortal auch noch am Tag der Hauptversammlung
bis zu dem Zeitpunkt möglich, den der Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung
für die späteste Stimmenabgabe bei den Abstimmungen bestimmt.

4.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, elektronisch über das InvestorPortal
oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz
1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/​1212) durch
Briefwahl ausgeübt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender
Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. gemäß § 67c
Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel
9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/​1212), 3. per E-Mail und 4. per
Brief.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen zu, ist die
zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche
gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte
Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

5.

Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Fragerecht im
Wege der elektronischen Kommunikation

a)

Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre können gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in
elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur
(§ 126a BGB), an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 4. Juni 2022 (d.h. 04.06.2022, 24:00 Uhr MESZ) zugehen.
Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Postanschrift
bzw., bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, die folgende E-Mail-Adresse
zu verwenden:

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Stichwort: Hauptversammlung
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
oder E-Mail: gremien@odr.de

b)

Anträge und Wahlvorschläge nach den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge übersenden, die sich gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung richten und die
zu begründen sind. Entsprechendes gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, der nicht begründet werden muss.
Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127
AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Stichwort: Hauptversammlung
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
oder E-Mail: gremien@odr.de

Bis spätestens zum Ablauf des 14. Juni 2022 (d.h. 14.06.2022, 24:00 Uhr MESZ) unter
einer der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter

https:/​/​www.odr.de/​hv

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
dieser Internetadresse zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten Adressen der Gesellschaft
adressiert sind oder zu denen kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers
bzw. Vorschlagenden erbracht wird sowie Gegenanträge ohne Begründung werden von der
Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag von der
Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag unter anderem
dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen
strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags bzw.
Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen ferner nicht zugänglich gemacht werden,
wenn sie die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG nicht
enthalten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG
zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den
Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

c)

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wird den Aktionären ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben,
dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
einzureichen sind.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre, die den erforderlichen Nachweis des Aktienbesitzes
erbracht haben (siehe Abschnitt II. 1.), können der Gesellschaft ihre Fragen bis spätestens
zum Ablauf des 27. Juni 2022 (d.h. 27.06.2022, 24:00 Uhr MESZ) ausschließlich Online
über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.odr.de/​hv

übermitteln.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wird der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Von einer Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand insbesondere – aber nicht nur – aus den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Gründen absehen und die Auskunft ablehnen. Die Auskunft kann unter anderem
etwa verweigert werden, soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit der Vorstand sich durch die Erteilung
der Auskunft strafbar machen würde. Die Auskunft kann auch verweigert werden, soweit
sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern bezieht oder
wenn die begehrte Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens
sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.

6.

Hinweis auf zugängliche Informationen

Die Gesellschaft hat für die Hauptversammlung unter der Adresse

https:/​/​www.odr.de/​hv

eine Internetseite eingerichtet.

Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und mindestens
bis zu deren Ablauf Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung kostenfrei
öffentlich zugänglich. Insbesondere sind hier der Text der Einberufung mit den gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben und Erläuterungen, darunter weitergehende Erläuterungen zu
den in Abschnitt II. 4. dargestellten Rechten der Aktionäre, abrufbar. Dort sind auch
alle für die Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen bereitgestellt.

7.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Für Aktionäre der Gesellschaft wird die gesamte Hauptversammlung am 29. Juni 2022,
ab 17:00 Uhr MESZ, im Wege der Bild- und Tonübertragung live im Internet übertragen
(über das passwortgeschützte InvestorPortal unter

https:/​/​www.odr.de/​hv

Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sie sich zur
Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen (siehe Abschnitt II. 1.).
Den für den Online-Zugang über das InvestorPortal erforderlichen Zugangscode erhalten
sie mit ihrer Anmeldebestätigung. Die hier angebotene Möglichkeit ermöglicht den Aktionären
die Verfolgung der gesamten Hauptversammlung über das Internet. Die Zuschaltung ermöglicht
aber keine Online-Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Entsprechendes gilt für eine Teilnahme im Wege elektronischer Zuschaltung durch Bevollmächtigte.
Die Nutzung des Online-Zugangs über das InvestorPortal durch einen Bevollmächtigten
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Anmeldebestätigung
zur Hauptversammlung versandten Zugangscode erhält, sofern der Zugangscode nicht direkt
an den Bevollmächtigten versandt wurde.

8.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionären oder deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Kommunikation ausgeübt haben, wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht
auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt,
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen
zu Protokoll des Notars sind im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal
unter

https:/​/​www.odr.de/​hv

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich. Den für den Online-Zugang über das InvestorPortal
erforderlichen Zugangscode erhalten sie mit ihrer Anmeldebestätigung.

Weitere Informationen zur Abstimmung (gem. Tabelle 3 der EU-DVO)

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl
wie nachstehend näher bestimmt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag
unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe
dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen
Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung)
oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).

Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das InvestorPortal
ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.

 

Ellwangen, im Mai 2022

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 (Tabelle 3)

A1 Eindeutige Kennung: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der EnBW Ostwürttemberg
DonauRies Aktiengesellschaft 2022
Formale Angabe gem. EU-DVO: 88e5b58cebcaec11812e005056888925
A2 Art der Mitteilung: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Formale Angabe gem. EU-DVO: NEWM
B1 ISIN: DE0007541005
B2 Name des Emittenten: EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
C1 Datum der Hauptversammlung: 29.06.2022
Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220629
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung: 17:00 Uhr (MESZ)
Formale Angabe gem. EU-DVO: 15:00 Uhr (UTC)
C3 Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
Formale Angabe gem. EU-DVO: GMET
C4 Ort der Hauptversammlung: URL zum InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfolgung der
Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte: https:/​/​www.odr.de/​hv
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen.
C5 Aufzeichnungsdatum: 08.06.2022, 0:00 Uhr (MESZ)
Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220608
C6 Uniform Resource Locator (URL):
https:/​/​www.odr.de/​hv

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten sehr ernst. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Vorname,
Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien,
Vollmachten, Weisungen, Anträge, Wahlvorschläge und Fragen) erfolgt auf Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter den Online-Zugang
über das InvestorPortal nutzen, gelten hierfür zusätzliche Datenschutzhinweise, die
im InvestorPortal jederzeit aufgerufen werden können.

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an
der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zu dem Zweck der Ermöglichung
einer Teilnahme für jeden sich anmeldenden Aktionär oder Aktionärsvertreter. Die Gesellschaft
ist für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlich. Es ist unsere rechtliche Verpflichtung,
eine Hauptversammlung durchzuführen und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen.
Hierfür müssen wir die benannten Daten verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
sind das Aktiengesetz (AktG), insbesondere § 123 Absatz 2 und 3 AktG in Verbindung
mit § 16 Absatz 1 der Satzung der EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
und § 129 Absatz 1 Satz 2 AktG, sowie Artikel 6 Absatz 1 c) Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO). Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Wahrung der folgenden
berechtigten Interessen im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 f) der DSGVO: Organisation
und geordnete Durchführung der Hauptversammlung. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter
den Online-Zugang über das InvestorPortal nutzen, verarbeiten wir insoweit personenbezogene
Daten mit Einwilligung der betroffenen Person gemäß Art. 6 Absatz 1 a) und Art. 7
DSGVO. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen werden.

Alle Aktionäre und Aktionärsvertreter haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der
DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Stichwort: Hauptversammlung
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
oder Telefax: +49 7961 – 82 65 2630
oder E-Mail: gremien@odr.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@enbw.com. Er steht
Ihnen für Fragen zum Datenschutz gerne zur Verfügung.

Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die wir beim Besuch unserer Internetseiten
erheben, verweisen wir auf unsere Informationen zum Datenschutz unter der Internetadresse

https:/​/​www.odr.de/​datenschutz

Ausführliche Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung
finden Sie in dem Dokument „Datenschutzinformationen für Aktionäre, Aktionärsvertreter
und Gäste“, welches unter der Internetadresse

https:/​/​www.odr.de/​datenschutz

zugänglich ist.

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