ENCAVIS AG, Hamburg – Dividendenbekanntmachung (Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie)

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UNITED STATES, CANADA, AUSTRALIA OR JAPAN

ENCAVIS AG

Hamburg

– Wertpapier-Kenn-Nummer 609 500 – ISIN DE0006095003 –

DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG

Die ordentliche Hauptversammlung der ENCAVIS AG (die „Gesellschaft„) vom 19. Mai 2022 hat beschlossen, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2021 in Höhe
von EUR 87.070.815,33 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter
Stückaktie zu verwenden und den Restbetrag von EUR 38.930.030,73 auf neue Rechnung
vorzutragen.

Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs in bar oder in Form von Aktien der Gesellschaft
geleistet. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre
zur Wahl von Aktien sind in einem prospektbefreienden Dokument gemäß Artikel 1 Abs.
4 lit. h) und Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) Verordnung (EU) 2017/​1129 („Prospektbefreiendes
Dokument“) dargelegt, das insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der
Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten des Angebots oder der Zuteilung
beschrieben werden. Das Prospektbefreiende Dokument ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter https:/​/​www.encavis.com/​investor-relations/​hauptversammlungen/​
veröffentlicht. Einzelheiten zum Bezug der neuen Aktien sind im Bezugsangebot erläutert,
das am 24. Mai 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 
https:/​/​www.encavis.com/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Ein Bezug der neuen Aktien ist nur gestattet,
wenn der Aktionär sich zum Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Bezugserklärung
nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder sonst
in einer Jurisdiktion aufhält, nach der der Bezug von Aktien Beschränkungen unterliegt
oder unzulässig wäre.

Die Barausschüttung der Dividende wird voraussichtlich ab dem 23. Juni 2022 durch
die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre erfolgen. Zahlstelle ist die DZ
BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main. Bei Leistung der
Dividende in Form von Aktien erfolgt die Lieferung der neuen Aktien voraussichtlich
am 30. Juni 2022 über die Depotbanken.

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Dividende gilt Folgendes:

Die Auszahlung der diesjährigen Dividende für das Geschäftsjahr 2021 erfolgt aus dem
ausschüttbaren Gewinn und unterliegt grundsätzlich der Kapitalertragsbesteuerung.
Daher wird auch bei Wahl der Aktiendividende ein Teilbetrag in Höhe von etwa 30 %
der Dividende je Stückaktie in bar ausgeschüttet. Die an die Steuerbehörden abzuführende
Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag zuzüglich ggf. Kirchensteuer
ist durch die Auszahlung des stets in bar ausgeschütteten Teilbetrags in Höhe von
EUR 0,09 je Stückaktie abgedeckt. Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Aktionär
gutgeschrieben oder der Teilbetrag wird vollständig dem Aktionär gutgeschrieben, wenn
er nicht der Kapitalertragsbesteuerung unterliegt.

 

Hamburg, im Mai 2022

ENCAVIS AG

Der Vorstand

 

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