ENDOR Aktiengesellschaft: Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Ausgabe von Gratisaktien

ENDOR Aktiengesellschaft

Landshut

Wertpapier-Kenn-Nummer 549166
ISIN DE0005491666

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Ausgabe von Gratisaktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Endor AG vom 25. August 2021 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.937.198,00 um EUR 13.560.386,00 auf EUR 15.497.584,00 nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 ff. AktG zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 13.560.386 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. erhöht. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1 : 7 zu, sodass auf eine bestehende Stückaktie sieben neuen Stückaktie entfallen. Die neuen Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnbezugsberechtigt.

Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung der unter Punkt 2 b) der Tagesordnung vom 25. August 2021 abgestimmten anderen Gewinnrücklage in Höhe von EUR 8.023.898,78 in Grundkapital, durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 1.278.487,22 der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital sowie durch Umwandlung in Höhe von EUR 4.258.000,00 der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Grundkapital. Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden der unter Punkt 2 b) der Tagesordnung zu fassende Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns als Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen sowie der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt. Dieser geprüfte und festgestellte Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, versehen.

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Satzungsänderung mit dem Aktiensplit sind am 01. September 2021 in das Handelsregister beim Amtsgericht Landshut eingetragen und damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 15.497.584,00 und ist eingeteilt in 15.497.584 auf den Inhaber lautende Stück-Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Der jeweilige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Kapital der Endor AG verändert sich hierdurch nicht.

Wertpapierabwicklungstechnisch erhalten die Aktionäre der Gesellschaft aufgrund ihres bisherigen Besitzes an Stückaktien der Gesellschaft für jede bisherige Stückaktie sieben (7) zusätzliche Aktien mit unveränderter WKN/​ISIN (Berichtigungsaktien). Die Berichtigungsaktien sind ab am 1. Januar 2021 gewinnberechtigt. Da sämtliche Aktien der Gesellschaft in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre in diesem Zusammenhang nichts zu veranlassen. Die Aktionäre erhalten mittels Depotgutschrift Miteigentum an der bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Globalurkunde. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Letzter Handelstag vor der technischen Umsetzung des Aktiensplits ist der 11. Oktober 2021. Noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des letzten Handelstages. Die Aktien der Endor AG notieren dann ab dem 12. Oktober 2021 „ex Berichtigungsaktien“. Mit Record Tag 13. Oktober 2021 abends und Zahlbarkeitstag 14. Oktober 2021 erhalten die Aktionäre durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG auf jede bestehende Aktie sieben zusätzliche Stückaktien der Endor AG in ihre Depots eingebucht.

 

Landshut, im Oktober 2021

Endor AG

Der Vorstand

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