Endurance Capital Aktiengesellschaft München – Hauptversammlung

Endurance Capital AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 19. August 2014 um 14.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 80336 München, Bavariaring 18 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes der Endurance Capital AG jeweils zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013

Die vorgenannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Endurance Capital AG, Bavariaring 18, 80336 München, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus.

TOP 2:

Bericht des Vorstandes über Geschäftsentwicklung und Ausblick

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AWT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2012/I sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014 und Änderung des § 4 der Satzung

Die Hauptversammlung vom 29. März 2012 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2012/I) und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital 2012/I ist weitgehend ausgenutzt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Aufhebung der Ermächtigung vom 29. März 2012

Die bislang nicht ausgenutzte von der Hauptversammlung am 29. März 2012 beschlossene Ermächtigung für ein Genehmigtes Kapital 2012 gemäß § 4 Ziff. 6 der Satzung wird mit Wirksamwerden der Eintragung des neuen § 4 Ziff. 7 (Genehmigtes Kapital 2014/I) in das Handelsregister aufgehoben.

b)

Ermächtigung und Satzungsänderung

Es wird ein genehmigtes Kapital 2014/I geschaffen und die Satzung der Gesellschaft in § 4 um folgende Ziffer 7 ergänzt:

7.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. August 2019 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhe (Genehmigtes Kapital 2014/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen; der Ausgabebetrag muss aber mindestens EUR 6,50 je Aktie betragen. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2014/I festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014/I anzupassen.

Schriftlicher Bericht des Vorstands über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 4 S. 2, § 203 Abs. 1, 2 AktG

Der Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts wird vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und auf Verlangen jedem Aktionär übersandt wird.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die Gesetzesbestimmungen. Die Satzung der Endurance Capital Aktiengesellschaft sieht gemäß § 16 vor:

„1.

An der Hauptversammlung können nur solche Aktionäre teilnehmen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister werden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr vorgenommen.

2.

Aktionäre können sich bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax, oder per E-Mail erteilt werden. Der Bevollmächtigte wird zur Abstimmung nur dann zugelassen, wenn der Gesellschaft die Vollmacht vor dem Beginn der Hauptversammlung vorgelegt wird.“

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Endurance Capital Aktiengesellschaft
Bavariaring 18
80336 München
Fax +49 (0) 89 599 18 62 28
Jany@endurance-capital.de

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können entsprechend den vorstehenden Bestimmungen einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

 

München, im Juli 2014

Endurance Capital AG

Der Vorstand

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