enercity Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Ausschüttung auf das Genussscheinkapital

enercity Aktiengesellschaft

Hannover

Wertpapier-Kenn-Nummer 725 535

Bekanntmachung der enercity AG über die Ausschüttung auf das Genussscheinkapital

Die Ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 01.04.2022 über den Jahresabschluss
2021 befunden. Der Jahresabschluss weist eine Gewinnabführung an die Muttergesellschaft
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) in Höhe von 71.292.330,49
Euro aus. Die Ausschüttung auf die ausgegebenen Genussscheine beträgt somit 2.566.685,24
Euro.

Das entspricht einer Nominalverzinsung von 50,2 Prozent für das Geschäftsjahr 2021
gegenüber einer für das Geschäftsjahr 2020 ausgeschütteten Nominalverzinsung in Höhe
von 43,7 Prozent.

Die Auszahlung der Zinsen auf das Genussscheinkapital erfolgt ab dem 04.04.2022 unter
Abzug von 25 Prozent Abgeltungsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls
8 Prozent oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer.

Zahlstelle ist die Sparkasse Hannover. Die Gutschrift der Genussscheinverzinsung erfolgt
über die jeweilige Depotbank der Genussscheininhaber.

 

Hannover, im April 2022

 

Der Vorstand

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