Energiekontor AGBremenISIN: DE0005313506Einladung zur HauptversammlungWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zurordentlichen Hauptversammlungein, die am19. Mai 2022 um 10.30 Uhr (MESZ)als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energiekontor AG zum 31. Dezember Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Energiekontor Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert.
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von EUR 0,90 je Stückaktie. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 sowie |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen wie folgt:
I. Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Mai 2022 wird mit Zustimmung Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung Energiekontor AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
übersandt („HV-Ticket“). Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung III. Details zum Internetservice Ab 28. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ) steht auf der Internetseite der Gesellschaft
der passwortgeschützte Internetservice zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten IV. Verfahren für die Stimmabgabe Bevollmächtigung Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten, Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Energiekontor AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55 E-Mail: energiekontor@better-orange.de oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
zum Download zur Verfügung. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie Die Nutzung des Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die durch die Gesellschaft benannten Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
zum Download zur Verfügung. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl auf elektronischem Weg Briefwahlstimmen können über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Die Abgabe von Stimmen durch die elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über V. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am
passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren in Bild Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
übersandt („HV-Ticket“). Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 VI. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren von Beginn der virtuellen Hauptversammlung VII. Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder postalisch: Vorstand der Energiekontor AG Mary-Somerville-Str. 5 28359 Bremen Deutschland elektronisch (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv@energiekontor.de Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit nicht bereits mit
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i. Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens 4. Mai 2022,
zugänglich gemacht: postalisch: Vorstand der Energiekontor AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland per Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55 elektronisch: antraege@better-orange.de Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. VIII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft IX. Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft/Unterlagen Alle gesetzlich erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen und Anträge von Aktionären
bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich sein. X. Hinweise zum Datenschutz Die Energiekontor AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Energiekontor AG verschiedene Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten Energiekontor AG z. Hd. Investor Relations Mary-Somerville-Straße 5 28359 Bremen Telefax: +49 421 3304-444 E-Mail: hv@energiekontor.de Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Energiekontor AG ist wie folgt erreichbar: Energiekontor AG Frau Nicole Bär Mary-Somerville-Straße 5 28359 Bremen Telefax: +49 421 3304-444 E-Mail: info@energiekontor.de |
Bremen, im April 2022
Energiekontor AG
Der Vorstand
Anhang 1 zu Tagesordnungspunkt 6
Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021
Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 AktG werden die Vergütungen der gegenwärtigen
und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Energiekontor AG im
Geschäftsjahr 2021 dargestellt und erläutert.
Um die Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern,
werden auch die im Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand
und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt. Detaillierte Informationen zu
den Vergütungssystemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Energiekontor
AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.energiekontor.de/investor-relations/verguetungssystemundverguetungsbericht
verfügbar.
I. |
Das Vergütungsjahr 2021 |
1. |
BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER UND ANWENDUNG IM GESCHÄFTSJAHR |
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG
wurde vom Aufsichtsrat am 25. März 2021 in Übereinstimmung mit § 87a Abs. 1 AktG beschlossen
und von der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 90,78 % gebilligt.
Das am 20. Mai 2021 gebilligte Vorstandsvergütungssystem findet auf alle ab dem 20.
Mai 2021 neu abzuschließende oder zu verlängernde Vorstanddienstverträge Anwendung.
Dem Vorstand der Energiekontor AG gehörten im Berichtszeitraum folgende Mitglieder
an:
• |
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender |
• |
Günter Eschen |
• |
Carsten Schwarz |
Die Vorstandsdienstverträge mit den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitgliedern
wurden noch vor Inkrafttreten des Vergütungssystems abgeschlossen und haben noch eine
Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 (Carsten Schwarz), 30. Juni 2024 (Günter Eschen) bzw.
31. Dezember 2024 (Peter Szabo). Die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr
2021 ist dementsprechend noch nach den bestehenden Altverträgen erfolgt, die dem aktuell
geltenden Vergütungssystem noch nicht vollständig entsprechen.
Von der im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeit,
vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen
Geschäftsjahr daher keinen Gebrauch gemacht.
Die Vergütungen aus den Altverträgen bzw. sich hieraus ergebende Abweichungen von
dem Vergütungssystem werden im Folgenden dargestellt und erläutert.
2. |
BESTÄTIGUNG DER VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS UND ANWENDUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS IM |
Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 hat mit einer Mehrheit von 98,80 % die in §
15 der Satzung enthaltene Regelung für die Vergütung des Aufsichtsrats bestätigt und
dass ihr zugrundeliegende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder gebilligt.
Das gegenüber den Vorjahren unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wird
für das Geschäftsjahr 2021 wie in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet.
II. |
Die Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 |
1. |
ÜBERBLICK ÜBER DAS VERGÜTUNGSSYSTEM DES VORSTANDS |
Das Vergütungssystem für den Vorstand entspricht den Anforderungen des § 87a AktG
sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
16. Dezember 2019 (DCGK), soweit in der jeweiligen Entsprechenserklärung der Energiekontor
AG nach § 161 AktG keine Abweichungen von diesen Empfehlungen erklärt werden.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Energiekontor AG ist auf eine
nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung sowie eine Steigerung des Unternehmenswerts
zugunsten aller Aktionäre ausgerichtet. Durch strategische und operative Leistungskriterien
setzt das System Anreize für eine an der Strategie ausgerichtete wertschaffende und
langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Die strategischen und operativen Leistungskriterien
werden im Einklang mit der Unternehmensstrategie ausgestaltet und sollen in der variablen
Vergütung der Vorstandsmitglieder verankert werden. Das Vergütungssystem leistet insofern
einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur nachhaltigen und langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder kann, wenn die
rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, durch die Ausgabe von Aktienoptionen aus einem
Aktienoptionsprogramm ergänzt und damit die Vergütung an die Kursentwicklung der Aktie
der Gesellschaft gekoppelt werden, wodurch ein Gleichlauf von Management- und Aktionärsinteressen
erwartet wird.
Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrem Aufgaben-
und Verantwortungsbereich angemessen und leistungsgerecht zu entlohnen, wobei durch
die variablen leistungsabhängigen Vergütungsbestandteile insbesondere auch der persönlichen
Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds Rechnung getragen werden soll.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG besteht
aus festen und variablen Bestandteilen, deren Summe die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds
bildet.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Bestandteile des Vergütungssystems sowie deren
Ausgestaltung dargestellt. Die Bestandteile und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr
2021 sowie Abweichungen aus Altverträgen werden im Folgenden im Detail erläutert.
ÜBERSICHT ÜBER DIE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS
VERGÜTUNGBESTANDTEIL | |||||||||||||
Feste Vergütung | |||||||||||||
Festes Jahresgehalt | Das feste Jahresgehalt wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Ende eines Kalendermonats ausgezahlt. |
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Nebenleistungen | Individuell unterschiedliche Sachbezüge und geldwerten Vorteile, wie die Bereitstellung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung, die Bereitstellung von Versicherungsschutz in verschiedenen Bereichen, insbesondere Unfallversicherung, Rechtsschutz- und Strafrechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), Zuschüsse zu einer Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Übernahme von Beiträgen für Lebensversicherungen und Rentenzusatzversicherungen bzw. Zuschüsse zur Einzahlung in das persönliche Vorsorgekonzept. |
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Variable Vergütung | |||||||||||||
Erfolgsbeteiligung | Jährliche erfolgsabhängige Vergütung mit einem Bemessungszeitraum von grundsätzlich einem Geschäftsjahr, wobei jeweils der Blick auf einen längeren Zeitraum gerichtet ist. Leistungskriterien:
Bemessungsgrößen für die Leistungskriterien (nicht abschließend):
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Aktienoptionen | Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018:
|
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Sonstige Vergütungsregelungen | |||||||||||||
Maximalvergütung | Begrenzung der dem Gesamtvorstand für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG:
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Abfindungs-Cap | Sofern bei vorzeitiger Beendigung des Vorstandsvertrages eine Abfindung gezahlt wird, ist ihre Höhe auf die Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsvertrages, maximal zwei Jahresvergütungen, begrenzt. Eine etwaige Zahlung aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot kann auf die Abfindungszahlung |
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Malus- oder Clawback Regelung | Das Vergütungssystem enthält keine Regelungen hinsichtlich einer Reduzierung der variablen Vergütung (Malus) oder der Möglichkeit, bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern (Clawback). |
2. |
FESTE VERGÜTUNG |
Die feste Vergütung besteht aus dem festen Jahresgehalt und den Nebenleistungen. Sie
ist erfolgsunabhängig und sichert für die Vorstandsmitglieder ein angemessenes Basiseinkommen,
wodurch das Eingehen unangemessener Risiken für das Unternehmen vermieden wird.
Festes Jahresgehalt
Das feste Jahresgehalt wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Ende eines Kalendermonats
ausgezahlt. Es ist grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart.
Abweichend hiervon sieht der Altvertrag des Vorstandsmitglieds Günter Eschen bei Erfüllung
bestimmter Voraussetzungen eine Erhöhung des Jahresgehalts während der Vertragslaufzeit
vor.
Nebenleistungen
Den Mitgliedern des Vorstands werden ferner vertragliche Nebenleistungen entsprechend
dem Vergütungssystem gewährt, die hinsichtlich Höhe und Umfang individuell unterschiedlich
unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragssituation ausgestaltet werden können.
Die vertraglich vereinbarten Nebenleistungen umfassten im Geschäftsjahr 2021 für alle
Vorstandsmitglieder die Bereitstellung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten
Nutzung, die Bereitstellung von Versicherungsschutz im Rahmen einer Unfallversicherung,
Rechtsschutz- und Strafrechtsschutzversicherung und Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung). Darüber hinaus wurden individuell unterschiedlich vereinbart Beiträge
zu Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits-, Lebens und/oder Rentenzusatzversicherung
übernommen sowie Zuschüsse zur Einzahlung in das persönliche Vorsorgekonzept gezahlt.
3. |
VARIABLE VERGÜTUNG |
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder sieht neben der Grundvergütung und
den vertraglichen Nebenleistungen eine jährliche erfolgsabhängige Vergütung vor, die
in bar ausgezahlt wird („Erfolgsbeteiligung“). Daneben kann bei Vorliegen der rechtlichen
Voraussetzungen eine variable Vergütung in Form von Aktienoptionen gewährt werden.
Erfolgsbeteiligung
Regelungen des Vergütungssystems
Die jährliche Erfolgsbeteiligung hängt von Leistungskriterien und bestimmten mit den
Leistungskriterien verbundenen Bemessungsgrößen (Parametern) bzw. dem Erreichen bestimmter
für die Leistungskriterien festgesetzten Ziele ab.
Bemessungszeitraum ist grundsätzlich jeweils ein Geschäftsjahr, wobei der überwiegende
Teil der Leistungskriterien durch die langfristige Wirkung der Verhaltensanreize auf
eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft abzielt. Die relevanten Leistungskriterien
für ein Geschäftsjahr, die Bemessungsgrößen sowie die konkreten Ziele werden grundsätzlich
zu Beginn des maßgeblichen Geschäftsjahres durch eine entsprechende Zielvereinbarung
festgelegt, soweit die Festlegung nicht bereits im Dienstvertrag getroffen wurde.
Letzteren Falls erfolgt eine Bestätigung der entsprechenden Kriterien und Zielsetzung
unter Verweis auf die entsprechende Vertragsbestimmung.
Bei den festzulegenden Leistungskriterien handelt es sich überwiegend um individuelle
operative und strategische Kriterien bzw. Ziele, die im direkten Verantwortungsbereich
des jeweiligen Vorstandsmitglieds liegen. Es können sowohl finanzielle als auch nicht
finanzielle Leistungskriterien vorgesehen werden. Der Katalog der Leistungskriterien
umfasst je nach Ressort: Eigenbestand, Projektentwicklung, Projektvertrieb, Finanzierungsprodukte,
Innovation und Effizienz, technische Optimierung, Projektfinanzierung, Betriebsführung,
Wettbewerb, Dividendenausschüttung und Aktienkursentwicklung.
Als Bemessungsgrößen für die Leistungskriterien (Parameter) können beispielsweise
herangezogen werden: Rohmarge, Ausschüttungen der Eigenparks, Betriebsführungserlöse
oder über Finanzierungsprodukte eingeworbenes Kapital. Als konkrete Zielsetzungen
können auch die Umsetzung eines Projekts oder das Erreichen von Meilensteinen festgelegt
werden. Bei der Festlegung und Auswahl der einzelnen Ziele und Parameter achtet der
Aufsichtsrat darauf, dass diese objektiv, beispielsweise anhand des Rechnungslegungswesens,
interner Auswertungen oder objektiv erreichter Ergebnisse, messbar und als Steuerungsgröße
für die langfristige Entwicklung der Gesellschaft geeignet sind. Zudem sind die Leistungskriterien
und Ziele so zu bestimmen, dass der Anteil der angestrebten Vergütung aus dem Erreichen
langfristig orientierter Ziele den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt.
Eine nachträgliche Änderung der Ziele oder Parameter ist ausgeschlossen. Abhängig
von den Leistungskriterien und den damit verbundenen Parametern kann sich die rechnerische
Höhe der Erfolgsbeteiligung aus einem im Voraus festgelegten absoluten Betrag bei
Zielerreichung, einem Anteil (z.B. Prozentsatz) der jeweiligen Parameter oder anhand
einer Formel unter Zugrundelegung eines oder mehrerer Parameter ergeben. Es können
Höchstgrenzen für einzelne Leistungskriterien oder die leistungsabhängige Erfolgsbeteiligung
für ein Vorstandsmitglied insgesamt festgelegt werden.
Anwendung im Geschäftsjahr 2021]
In den Altverträgen der Vorstandsmitglieder bzw. entsprechenden Zielvereinbarungen
sind Erfolgsbeteiligungen entsprechend den vorstehenden Regelungen vereinbart. Dabei
gelten für die Summe aller für ein Geschäftsjahr gezahlten Erfolgsbeteiligungen jeweils
bestimmte Obergrenzen.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurden für die Erfolgsbeteiligung folgende Leistungskriterien
herangezogen:
LEISTUNGSKRITERIEN UND BEMESSUNGSGRÖßEN 2021
Leistungskriterien | Bemessungsgröße | |||
Peter Szabo (seit 06/2003, Vorsitzender seit 11/2011) |
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1% der für das jeweilige Geschäftsjahr gezahlten Dividende | ||
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0,25% der Rohmarge der dem Eigenbestand im jeweiligen Geschäftsjahr zugeführten Projekte | |||
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je nach Bereich 0,15% bzw. 0,25% der Rohmarge der im jeweiligen Geschäftsjahr in seinem Verantwortungsbereich zur Kreditvalutierung gebrachten Projekte |
|||
|
0,25% der Rohmarge der im jeweiligen Geschäftsjahr verkauften Projekte | |||
|
0,10% des im jeweiligen Geschäftsjahr eingeworbenen Kapitals | |||
Günter Eschen (seit 7/2015) |
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0,40% der Rohmarge im jeweiligen Geschäftsjahr in seinem Verantwortungsbereich zur Kreditvalutierung gebrachten Projekte |
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|
0,25% der für das jeweilige Geschäftsjahr gezahlten Dividende | |||
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Aktienkurssteigerung in € im Zeitraum 01/2020 bis 12/2021 x 3125 | |||
Carsten Schwarz (seit 6/2020) |
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0,5% der Ergebnissteigerung im Bereich Betriebsführung / 1% des Überschusses des Bereichs „zusätzliche Dienstleistungen“ |
||
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von der Erreichung bzw. Überschreitung der Eigenpark-Planausschüttungen abhängige Zielerreichungsprämie |
|||
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Zielerreichungsprämie für abgeschlossene Maßnahmen zur Risikoreduzierung einzelner Parks |
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0,5% der Steigerung des laufenden Überschusses der Eigenparks durch Innovationsprojekte | |||
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Zielerreichungsprämie für jedes im jeweiligen Geschäftsjahr in den genannten Bereichen umgesetzte Projekt sowie Zielerreichungsprämie für den an der gesamten EK-Projektpipeline durchgeführten Stresstest zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Projekte |
Die nachfolgende Tabelle enthält die jedem Vorstandsmitglied insgesamt für das Geschäftsjahr
2021 gewährte Erfolgsbeteiligung:
ERFOLGSBETEILIGUNGEN 2021
Erfolgsbeteiligung* | |
in TEUR | |
Peter Szabo | 345 |
Günter Eschen | 322 |
Carsten Schwarz | 123 |
Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
Der überwiegende Teil der vorgenannten Leistungskriterien ist auf langfristig orientierte
Ziele ausgerichtet und wirkt sich aufgrund der damit verbundenen Verhaltensanreize
langfristig auf die Entwicklung der Gesellschaft aus; dies betrifft beispielsweise
die Kriterien Eigenbestand, Projektentwicklung, Innovation und Effizienz, Wettbewerb
sowie technische Optimierung. Indem der wesentliche Anteil der Leistungskriterien
aus dem auf erneuerbaren Energien beruhenden Geschäftsmodell der Gesellschaft abgeleitet
wird, ist diesen Leistungskriterien zudem die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit immanent.
Durch die Aufnahme von individuellen und unternehmensbezogenen Kriterien werden individuelle
Anreize für spezifische Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und strategische
Unternehmensentwicklung gesetzt und deren Umsetzung durch eine entsprechende Incentivierung
der Vorstandsmitglieder gefördert. Die Erfolgsbeteiligung leistet somit einen Beitrag
zur Förderung der Geschäftsstrategie und nachhaltigen und langfristigen Entwicklung
der Gesellschaft.
Aktienoptionen
Wesentliche Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2018
Bei der Gesellschaft besteht derzeit ein Aktienoptionsprogramm 2018, das auf der von
der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 beschlossenen Ermächtigung beruht. Das Gesamtvolumen
der Ermächtigung umfasste ursprünglich Aktienoptionen auf bis zu 500.000 Aktien der
Gesellschaft. 100.000 Aktienoptionen wurden bereits im Jahr 2020 ausgegeben, so dass
im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 nach Inkrafttreten des Vergütungssystems
bis zum 30. April 2023 noch bis zu 400.000 Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder ausgegeben
werden können. Rechtliche Grundlage für die Gewährung der Aktienoptionen bildet ein
mit dem Vorstandsmitglied abzuschließender Gewährungsvertrag.
• |
Nach den Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2018 berechtigt jedes Bezugsrecht |
• |
Das Aktienoptionsprogramm 2018 sieht eine Wartefrist bis zur erstmaligen Ausübungsmöglichkeit |
• |
Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend mit dem Ende des jeweiligen |
• |
Die Bezugsrechte können während ihrer Laufzeit und nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit |
• |
Voraussetzung für die Ausübung ist zudem, dass das Vorstandsmitglied noch in einem |
• |
Der Anspruch auf Bezug von Aktien kann entweder aus dem hierfür geschaffenen Bedingten |
• |
Das Aktienoptionsprogramm 2018 sieht keine Haltefristen für Aktien, die die Teilnehmer |
Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
Die langfristig orientierte Vergütung der Vorstandsmitglieder durch Aktienoptionen
leistet einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Unternehmensentwicklung
und führt zu einem Gleichlauf der Aktionärs- und Managementinteressen. Nur eine erfolgreiche
Umsetzung der Strategie wird zu einer nachhaltigen Steigerung des Börsenkurses führen,
die erforderlich ist, damit die Vorstandsmitglieder von ihren Aktienoptionen profitieren
können.
Anwendung im Geschäftsjahr 2021
Im Geschäftsjahr 2020 wurden dem Vorstandsmitglied Peter Szabo 100.000 Aktienoptionen
gewährt. Der Ausübungspreis beträgt EUR 22,032 pro Aktie; die Wartezeit endet im Jahr
2024.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder ausgegeben.
4. |
SONSTIGE VERGÜTUNGSREGELUNGEN |
Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern (Clawback)
Die Möglichkeit, bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern,
ist in dem Vergütungssystem nicht vorgesehen und in den Vorstandsverträgen nicht vereinbart;
dementsprechend erfolgte im Geschäftsjahr 2021 keine Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile.
Leistungen bei Vertragsbeendigung
Abfindungsregelungen
Das Vergütungssystem sieht vor, dass, sofern bei einer vorzeitigen Beendigung der
Vorstandstätigkeit eine Abfindung gezahlt wird, diese zwei Jahresvergütungen nicht
übersteigen und nicht mehr als die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags vergüten
darf (Abfindungs-Cap).
Die Altverträge der Vorstandsmitglieder sehen keine Leistungen an die Vorstandsmitglieder
im Falle einer regulären oder vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit vor. Insbesondere
enthalten die Altverträge keine Regelungen im Hinblick auf eine Abfindung oder einen
Abfindungs-Cap.
Wettbewerbsverbot
Das Vergütungssystem sieht vor, dass in den Vorstandsdienstverträgen ein nachvertragliches
Wettbewerbsverbot von bis zu zwei Jahren mit einer für die Dauer des Wettbewerbsverbots
zu zahlenden Karenzentschädigung in Höhe von bis zu 50% der zuletzt bezogenen vertraglichen
Leistungen vereinbart werden kann. Dabei kann vorgesehen werden, dass eine eventuelle
Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet wird.
Von den aktuell laufenden Altverträgen sieht lediglich der Vorstandsdienstvertrag
von Carsten Schwarz ein Wettbewerbsverbot von zwei Jahren mit einer Karenzentschädigung
in Höhe von 50% der zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen. Die Anrechnung einer
eventuellen Abfindungszahlung ist nicht vereinbart.
Vergütungen für Nebentätigkeiten
Soweit ein Vorstandsmitglied auch Tätigkeiten bei Tochtergesellschaften der Gesellschaft
wahrnimmt, ist diese Tätigkeit vereinbarungsgemäß mit der Vorstandsvergütung abgegolten.
Leistungen Dritter
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten
im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
5. |
INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER VERGÜTUNG DES VORSTANDS |
Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren
Mitglieder des Vorstands nach § 162 AktG
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen
Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile
einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar.
Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte feste Grundvergütung, die
im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen sowie die für das Geschäftsjahr 2021
gewährte Erfolgsbeteiligung.
Früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung gewährt
oder geschuldet.
IM GESCHÄFTSJAHR 2021 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER
DES VORSTANDS
Peter Szabo | Günter Eschen | Carsten Schwarz | |||||
(seit 6/2003, Vorsitzender seit 11/2011) |
(seit 07/2015) | (seit 06/2020) | |||||
in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | ||
Feste Vergütung | Grundvergütung | 325 | 44,36 | 195 | 35,86 | 150 | 51,34 |
Nebenleistungen | 63 | 8,55 | 26 | 4,87 | 19 | 6,65 | |
Summe | 388 | 52,91 | 221 | 40,73 | 169 | 57,99 | |
Variable Vergütung | Erfolgsbeteiligung | 345 | 47,09 | 322 | 59,27 | 123 | 42,01 – |
Aktienoptionen | – | – | – | – | – | – | |
Summe | 345 | 47,09 | 322 | 59,27 | 123 | 42,01 | |
Gesamtvergütung | 733 | 100,00 | 544 | 100,00 | 292 | 100,00 |
6. |
EINHALTUNG DER MAXIMALVERGÜTUNG |
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG einen Höchstbetrag für die
Summe aller Vergütungskomponenten (Grundvergütung, Nebenleistungen, Erfolgsbeteiligungen
und ggf. Aktienoptionen) festgelegt.
Die Summe aus fester Vergütung und Erfolgsbeteiligungen, die ein Geschäftsjahr betreffen,
unterliegt – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren
Zeitpunkt ausbezahlt werden – einer allgemeinen Vergütungsobergrenze und ist auf einen
Maximalbetrag von EUR 2.500.000,00 für den Gesamtvorstand begrenzt. Sofern Aktienoptionen
aus einem Aktienoptionsprogramm ausgegeben werden, erhöht sich die vorgenannte geschäftsjährliche
Maximalvergütung für den Gesamtvorstand um EUR 2.000.000,00. Bei der Bestimmung der
geschäftsjährlichen Maximalvergütung wird in diesem Fall der Zufluss in Höhe des geldwerten
Vorteils bei Ausübung von Aktienoptionen – unabhängig davon, in welchem Geschäftsjahr
die aus der Ausübung hervorgehenden Aktien tatsächlich ausgegeben werden – gleichmäßig
auf die vorhergehende Wartefrist von vier Jahren verteilt.
Wie der unter Ziffer 0 dargestellten Tabelle zu entnehmen ist, wurde die Maximalvergütung
für den Gesamtvorstand im Geschäftsjahr 2021 eingehalten.
III. |
Die Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 |
1. |
GRUNDLAGEN UND AUSGESTALTUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN AUFSICHTSRAT |
Grundlagen
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 15 der Satzung geregelt und gibt
den abstrakten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Die konkrete
Vergütung wird jährlich nachträglich durch die Hauptversammlung beschlossen.
Gemäß § 15 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz
ihrer Auslagen eine feste, nach Geschäftsjahresende zu zahlende angemessene Vergütung,
die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird. Dabei ist dem Vorsitzenden
das Zweifache, dem Stellvertreter das Eineinhalbfache eines Grundbetrags zu gewähren.
Ausgestaltung
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 19. Mai 2022 eine Gesamtvergütung
für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von insgesamt EUR 180.000,00
gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vorschlagen.
Entsprechend der in § 15 der Satzung enthaltenen Verteilungsregelung entfallen hiervon
EUR 80.000,00auf den Aufsichtsratsvorsitzenden, EUR 60.000,00 auf den Stellvertreter
und EUR 40.000,00 auf das einfache Aufsichtsratsmitglied.
2. |
INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS |
Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren
Mitglieder des Aufsichtsrats nach § 162 AktG
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen
Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des
jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Im Geschäftsjahr 2021 sind keine
Veränderungen im Aufsichtsrat eingetreten, so dass Angaben zu früheren Aufsichtsratsmitgliedern
entfallen.
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung für das Geschäftsjahr
2021 durch die Hauptversammlung am 19. Mai 2022 festgesetzt und anschließend ausgezahlt.
Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2021 handelt es sich demzufolge um die der Hauptversammlung
am 19. Mai 2022 vorgeschlagene und nach erfolgter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr
2021 auszuzahlende Vergütung.
IM GESCHÄFTSJAHR 2021 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER
DES AUFSICHTSRATS
Festvergütung | ||
in TEUR | in % | |
Dr. Bodo Wilkens (Vorsitzender) |
80 | 100 |
Günter Lammers (stellv. Vorsitzender) |
60 | 100 |
Darius Oliver Kianzad | 40 | 100 |
Insgesamt | 180 | 100 |
IV. |
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung |
Die vergleichende Darstellung stellt grundsätzlich die jährliche Veränderung der gewährten
und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis
über die letzten fünf Geschäftsjahre dar.
Hinsichtlich der Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird dabei das Jahresergebnis
der Energiekontor AG nach HGB sowie das Konzern-Jahresergebnis und Konzern-EBIT nach
IFRS herangezogen.
Hinsichtlich der Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittlichen Vergütung
der in Deutschland beschäftigten Belegschaft der Energiekontor-Gruppe auf Vollzeitäquivalenzbasis
abgestellt. Hierbei wurden sämtliche Vergütungsbestandteile exklusive der Arbeitgeberbeiträge
zur Sozialversicherung berücksichtigt.
Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 EGAktG ist es möglich, die vergleichende
Darstellung ab dem Geschäftsjahr 2021 sukzessive aufzubauen, so dass im Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2021 zunächst lediglich die entsprechenden Angaben für das Jahr
2021 (ohne Vergleich mit den Vorjahren) enthalten sein müssen.
(VERGLEICHENDE) DARSTELLUNG DER ERTRAGSENTWICKLUNG (SOWIE DER VERÄNDERUNG) DER VERGÜTUNG
DER ARBEITNEHMER, DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS
(Tabelle erfasst aktuell und gemäß § 26j Abs. 2 EGAktG nur ein Jahr, die vergleichende
Darstellung wird ab dem Geschäftsjahr 2021 sukzessive aufgebaut)
Geschäftsjahr | 2021 |
I. ERTRAGSENTWICKLUNG (in TEUR) | |
Jahresergebnis Energiekontor AG (HGB) | 34.522 |
Konzern-Jahresergebnis (IFRS) | 36.205 |
Konzern-EBIT (IFRS) | 61.675 |
II. DURCHSCHNITTLICHE VERGÜTUNG ARBEITNEHMER (in TEUR) | |
Gesamtbelegschaft der Energiekontor-Gruppe | 80 |
III. VORSTANDSVERGÜTUNG (in TEUR) | |
Peter Szabo (Vorsitzender) |
733 |
Günter Eschen | 544 |
Carsten Schwarz | 292 |
IV. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG (in TEUR) | |
Dr. Bodo Wilkens (Vorsitzender) |
80 |
Günter Lammers (stellv. Vorsitzender) |
60 |
Darius Oliver Kianzad | 40 |
Bremen, im März 2022
Für den Vorstand
Peter Szabo (Vorsitzender) |
Für den Aufsichtsrat
Dr. Bodo Wilkens (Vorsitzender) |
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Energiekontor AG, Bremen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Energiekontor AG, Bremen, für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach §
162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs.
3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte
Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Stuttgart, den 28. März 2022
PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Julian Wenninger
Wirtschaftsprüfer |
Ines Thorwart
Wirtschaftsprüferin |