Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft

Offenbach am Main

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 20. Februar 2019, um 14:00 Uhr, in die „Alte Schlosserei“ (G5) der Energieversorgung Offenbach AG, Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main, eingeladen.

I. Tagesordnung

1.

Jahresabschluss zum 30.09.2018 (Geschäftsjahr 01.10.2017 bis 30.09.2018)

1.1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum 30.09.2018

1.2

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

5.

Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitgliedes und Ersatzmitgliedes

II. Vorschläge zur Beschlussfassung

Zu Punkt 1.2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss von 11.201.942,09 € zzgl. dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 110.834,26 € wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von 0,61 € pro dividendenberechtigter Aktie (18.512.694 Stückaktien), ergibt insgesamt 11.292.743,34 €

b)

Einstellung des verbleibenden Betrages in Höhe von 20.033,01 € in den Gewinnvortrag

Zu Punkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 erneut zu bestellen.

Zu Punkt 5: Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitgliedes und Ersatzmitgliedes

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Dame zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor:

Frau Sabine Groß, Stadträtin, wohnhaft in 63067 Offenbach

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Dame zur Wahl als Ersatzmitglied für Frau Groß vor:

Frau Ursula Richter, Rentnerin, wohnhaft in 63068 Offenbach

Begründung:

Herr Bürgermeister a. D. Peter Schneider hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 20.02.2019 niedergelegt. Deshalb ist die Ergänzungswahl eines Mitglieds zur Vervollständigung des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG in der Hauptversammlung erforderlich.

Nach § 101 Abs. 3 AktG kann für ein Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Das Ersatzmitglied kann nur gleichzeitig mit dem Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Die Wahl von Ersatzmitgliedern ist auch gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung der Energieversorgung Offenbach AG zulässig.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes. Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

 

Offenbach am Main, den 14.01.2019

Energieversorgung Offenbach AG

Der Vorstand

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