ENGEL ElektroMotoren AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ENGEL ElektroMotoren AG
Walluf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 14.07.2020

ENGEL ElektroMotoren AG

Walluf

Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,
sehr geehrte Aufsichtsräte,
sehr geehrte Frau Vorsitzende des Aufsichtsrates,

mit heute zur Post gegebenen Einwurf-Einschreiben an Aufsichtsräte und die Aktionäre als sämtliche Aktionäre der auf ihren Namen lautenden Stückaktien des Grundkapitals der AG von 220 T€ lädt der Vorstand der AG mit der Bitte um Erscheinen zur ordentlichen Hauptversammlung der AG zum Geschäftsjahr 2019 ein, einberufen auf den

20. August 2020, 15:00 Uhr

Die Hauptversammlung findet in Abstimmung und mit Zustimmung des Aufsichtsrates statt

in den Kanzleiräumen
des Notars Weidmann Amin & Partner,
Bahnhofstraße 50, 65185 Wiesbaden
(FON: 0611 / 399-21 bis -25)

unter Beachtung der Einberufungsfrist unter Hinzurechnung des Tages des Eingangs des Einberufungsschreibens und des Tages der Abhaltung der Hauptversammlung.

Beschlussgegenstände der durch den Vorstand einzuberufenden Hauptversammlung, sind

TOP 1

1.

Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung

2.

Die Billigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

(nach von Vorstand und Aufsichtsrat zuvor einvernehmlich festgestelltem Jahresabschluss und in der Hauptversammlung mündlich gemeinsam zu verlautbarender Feststellung)

–     aufgestellt durch den Vorstand

–     erstellt durch den Steuerberater der AG und vom Vorstand unterzeichnet

–     festgestellt durch den Abschlussprüfer mit uneingeschränktem Testat

Der Jahresabschluss und die mit uneingeschränktem Testat des Abschlussprüfers versehene Bilanz für das Jahr 2019 ist Teil des Jahresabschlusses 2019 und sind dem heutigen Einberufungsschreiben als Anlage 1a und 1b beigefügt.

Die Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand stellen fest, das das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.451.071,56 € abschliesst.

Abstimmungs-Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand: Empfohlen ist die Zustimmung der HV

TOP 2

Die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungs-Vorschlag des Aufsichtsrates ist die Entlastung des Vorstandes

TOP 3

Die Entlastung des Aufsichtsrates (AR) für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungs-Vorschlag des Vorstandes ist die Entlastung des AR

TOP 4

Die Bestellung der BDS GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hofheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungs-Vorschlag – ohne Mitwirkung durch den Vorstand – ausschließlich durch den Aufsichtsrat ist die Empfehlung seiner Wiederwahl

TOP 5

Gewinnverwendungsvorschlag nach §174 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen der Hauptversammlung vor, den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn von EUR 6.520.491,71 in Höhe von EUR 780.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und EUR 5.740.491,71 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.1     Ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn von 6.520.491,71 € soll wie folgt verwendet werden.

5.2     Die Aktionäre erhalten keine Dividende.

5.3     Den Betrag von 780.000 € in die „anderen Gewinnrücklagen“ einzustellen.

5.4     Den verbleibenden Bilanzgewinn mit einem Betrag von 5.740.491,71 € auf neue Rechnung vorzutragen.

5.5     Ein zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses ist nicht entstanden.

Abstimmungs-Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand: Empfohlen ist die Zustimmung der HV

TOP 6

Beschlussfassung zur Erhöhung des Grundkapitals der AG durch die Hauptversammlung aus Gesellschafts-Mitteln „andere Gewinnrücklagen“ von 220 T€ um 780 T€ auf 1,0 Mio. € zum anteiligen Betrag von jeweils 1,– € nach Vorabdarstellung des Vorstandes, dass ausreichende Gesellschafts-Mittel auch im Zeitpunkt heutiger Hauptversammlung in ausreichender Höhe bestehen

Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch Ausgabe von Vorzugsaktien mit einem Bezugsrecht entsprechend dem quotalen Verhältnis der Aktionäre. Ausgegeben werden 300.000 Aktien zu je 1,00 € als Vorzugsakten mit Stimmrechten und 480.000 Aktien zu je 1,00 € als Vorzugsaktien ohne Stimmrechte.

Abstimmungs-Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand: Empfohlen ist die Zustimmung der HV

TOP 7

Weiterer Tagesordnungspunkt nach zustimmender Beschlussfassung der Hauptversammlung zur vorgenannten Ziffer 6. ist nach Erläuterung der Vorsitzenden des AR die Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung der AG.

§ 3 der bisherigen Satzung wird in der Aufhebung der bisherigen Fassung in Anpassung an den Kapitalerhöhungsbeschluss neu gefasst.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen in Übereinstimmung und Umsetzung des Beschlussinhalts zu vorstehender Ziff. 6 die hiermit zur Abstimmung gestellte Änderung von § 3 der Satzung vor.

Dies vorausgeschickt ist vom Vorstand im Interesse der Aktionäre zum Schluss der Einladung auf ihre von Gesetzes wegen bestehende Berechtigung zur Erhebung von Gegenvorstellungen und Stellung von Gegenanträgen zu den Beschlussgegenständen des heutigen Einberufungsschreibens hingewiesen. Bei Geltendmachung ihrer Rechte vor der Hauptversammlung sollte dies schriftlich erfolgen; in der Hauptversammlung selbst kann dies auch noch mündlich vorgebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Walluf, den 07. Juli 2020

Der Vorstand der AG

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