ENSO Energie Sachsen Ost AG – außerordentliche Hauptversammlung

ENSO Energie Sachsen Ost AG
Dresden
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre werden hiermit geladen zur außerordentlichen Hauptversammlung am 13.03.2015, um 11:00 Uhr in das CC City Center, Tagungsraum 1, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden.

Mit Schreiben vom 02.02.2015 hat die Aktionärin EVD EnergieVerbund Dresden GmbH, Dresden, an den Vorstand der ENSO Energie Sachsen Ost AG das schriftliche Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gerichtet.
Tagesordnung

Entsprechend dem Verlangen der Aktionärin EVD EnergieVerbund Dresden GmbH vom 02.02.2015 enthält die Tagesordnung folgende Tagesordnungspunkte:

1. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Aktionärin EVD EnergieVerbund Dresden GmbH schlägt vor,

das Aufsichtsratsmitglied Ursula Gefrerer

das Aufsichtsratsmitglied Dr. Thoralf Gebel

das Aufsichtsratsmitglied Christoph Hille

das Aufsichtsratsmitglied Albrecht Pallas

das Aufsichtsratsmitglied Patrick Schreiber

jeweils mit Wirkung zum 31.03.2015, 24:00 Uhr, als Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft abzuberufen.

Die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt jeweils durch gesonderten Beschluss.

2. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Für den Fall, dass im Rahmen dieser außerordentlichen Hauptversammlung die Abberufung der unter Ziffer 1. aufgeführten 5 Aufsichtsratsmitglieder erfolgt, bedarf es der Wahl von 5 neuen Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat der ENSO Energie Sachsen Ost AG besteht gemäß §§ 95 S. 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der ENSO Energie Sachsen Ost AG aus insgesamt 18 Mitgliedern, von denen 8 Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der ENSO Energie Sachsen Ost AG für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds fort.

Die Aktionärin EVD EnergieVerbund Dresden GmbH schlägt vor, mit Wirkung ab 01.04.2015, 0:00 Uhr, für den Rest der ursprünglichen Amtszeit der unter Ziffer 1. genannten Aufsichtsratsmitglieder, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 beschließt,

Herrn Thomas Blümel, Dresden, Stadtrat Dresden

Herrn Gottfried Ecke, Dresden, Stadtrat Dresden

Herrn Norbert Engemaier, Dresden, Stadtrat Dresden

Herrn Tilo Kießling, Dresden, Stadtrat Dresden

Herrn Peter Krüger, Dresden, Stadtrat Dresden

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt jeweils durch gesonderten Beschluss. Die jeweilige Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung des Wirksamwerdens der Abberufung der unter Ziffer 1. genannten Mitglieder durch jeweiligen Zugang des Abberufungsbeschlusses.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 09.03.2015 bei der Gesellschaft in 01069 Dresden, Friedrich-List-Platz 2 anmelden. Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten hin.

Dresden, 03.02.2015

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.