Ensopella AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Ensopella AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 13.01.2020

Ensopella AG

Hamburg

ISIN: DE0006050073

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 17. Februar 2020 um 14:00 Uhr, Einlass ab 13:30 Uhr
in den Räumlichkeiten der Süddeutsche Marketing & Service AG,
Gerokstr. 33, 70184 Stuttgart,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Alecto Limited hat der Ensopella AG im Mai 2019 mitgeteilt, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung an der Ensopella AG erworben hat. Mit der Veränderung der Eigentümerstruktur ging auch eine Veränderung der Zusammensetzung der Organe der Ensopella AG einher. Der Vorstand und der Aufsichtsrat legten zum 09. Mai 2019 ihre Ämter einvernehmlich nieder. Als neuer Vorstand wurde davor Herr Margaritis Stogiannidis bestellt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen und besteht gemäß § 96 Abs. 1, § 101 AktG i. V. m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern.

a) Der Vorstand schlägt vor,
Herrn Kay Rieck,
Dubai, V.A.E.,
Geschäftsführer der Mehrheitsaktionärin
Alecto Limited, Dubai, V.A.E.,
als vorsitzendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

b) Der Vorstand schlägt vor,
Herrn Dr. Andreas Sasdi,
Stuttgart,
Rechtsanwalt,
als stellvertretend vorsitzendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

c) Der Vorstand schlägt vor,
Herrn Jan Torsten Schmieling,
Reutlingen,
Kaufmann,
als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und der neu gewählte Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und der neu gewählte Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung

Der Sitz der Gesellschaft soll nach Stuttgart verlegt und die Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Stuttgart.“

Die Verwaltung wird angewiesen, den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 erst zum Handelsregister anzumelden, wenn die übrigen eintragungsbedürftigen Beschlüsse dieser Hauptversammlung in das Handelsregister eingetragen worden sind.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitzes notwendig. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 26. Januar 2020, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 10. Februar 2020, 24.00 Uhr, zugehen:

Ensopella AG
c/o Süddeutsche Marketing & Service AG
Gerokstr. 33
70184 Stuttgart
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Ensopella AG
c/o Süddeutsche Marketing & Service AG
Gerokstr. 33
70184 Stuttgart
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, somit sind 1.500.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

Hamburg, 10. Januar 2020

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte Süddeutsche Marketing & Service AG, Gerokstr. 33, 70184 Stuttgart, E-Mail: hv@aeb-ag.de.

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