ENTEGA AG – Hauptversammlung 2017

ENTEGA AG

Darmstadt

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 6. Juli 2017, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der ENTEGA AG in unserem Verwaltungsgebäude, Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 98.141.740,18 EUR, der 88.107.648,96 EUR Gewinnvortrag einschließt, wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,19 EUR je Stückaktie 16.253.157,08 EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 81.888.583,10 EUR
Bilanzgewinn 98.141.740,18 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der ENTEGA AG

a)

Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

§ 2 der Satzung regelt den Gegenstand des Unternehmens. Einzelne Formulierungen in § 2 Abs. 1 der Satzung sollen aktualisiert werden. Insbesondere sollen die Konzernaktivitäten in Sachen Erzeugung von Energie, Energiehandel sowie Telekommunikation künftig im Unternehmensgegenstand ausdrücklich erwähnt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) in Abs. 1 zu ändern und mit folgendem Wortlaut neu zu fassen:

„(1)

Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Energie und Wasser, die Erzeugung von Energie, der Energiehandel sowie die Entsorgung einschließlich des Baus, Betriebs und der sonstigen Nutzung von Erzeugungsanlagen aller Art einschließlich Heizwerken, von Transportsystemen für Energie, Wasser und Abwasser, die Planung, Errichtung, der Betrieb und Vermarktung von Telekommunikationseinrichtungen, die Planung, Baureifmachung, Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten und Grundstücken in allen Rechts- und Nutzungsformen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen.“

b)

Beschlussfassung über die Änderung von § 7 – Zusammensetzung und Bestellung

§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung sieht vor, dass der Aufsichtsrat die Zuständigkeit für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung der Anstellungsverträge (des Vorstands) auf einen Personalausschuss übertragen kann. Diese Regelung entspricht nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage und ist daher zu streichen.

Vorstand und Aufsichtstrat schlagen daher vor, § 7 der Satzung (Zusammensetzung und Bestellung) in Abs. 2 zu ändern und mit folgendem Wortlaut neu zu fassen.

„(2)

Die Vorstandsmitglieder und deren etwaige Stellvertreter werden durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen.“

c)

Beschlussfassung über die redaktionelle Änderung von § 3 – Bekanntmachungen

In § 3 ist geregelt, dass die Bekanntmachungen der Gesellschaft durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen zwingend etwas anderes vorsehen. Nachdem die Papierausgabe des Bundesanzeigers eingestellt wurde, existiert allerdings ausschließlich noch der elektronische Bundesanzeiger, der mittlerweile Bundesanzeiger genannt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor § 3 der Satzung (Bekanntmachungen) redaktionell zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

„Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen zwingend etwas anderes vorsehen.“

d)

Beschlussfassung über die Streichung von § 23 – Gründungskosten

§ 23 enthält eine Regelung u.a. zu den Gründungskosten, die mittlerweile gegenstandslos geworden ist. Sie kann daher ersatzlos gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 23 der Satzung (Gründungskosten) insgesamt ersatzlos zu streichen.

Hinweise:

Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat sind rechtzeitig gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz (AktG) an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten,
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Gabi Kaiser
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt

Zugänglich zu machende Anträge, Wahlvorschläge oder Stellungnahmen von Aktionären, die unter dieser Adresse eingegangen sind, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge können leider nicht berücksichtigt werden.

Ergänzungsanträge von Aktionären sind rechtzeitig gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG ausschließlich schriftlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten,
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Gabi Kaiser
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt

Zugänglich zu machende Ergänzungsanträge werden unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Verspätete oder anderweitig adressierte Ergänzungsanträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 AktG Aktionäre der Gesellschaft nur berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 29. Juni 2017, 24:00 Uhr, vor der Hauptversammlung schriftlich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung ist an folgende Adresse zu senden:

ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten,
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Gabi Kaiser
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt

Wir bitten um Beachtung, dass bei einer nicht rechtzeitigen Anmeldung eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich ist und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht ausgeübt werden kann.

Folgende Unterlagen liegen von der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen in der Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt, zur Einsicht der Aktionäre aus:

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016

Zusammengefasster Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016

Bericht des Aufsichtsrats

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Darmstadt, im Mai 2017

ENTEGA AG

Der Vorstand

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