ENTEGA AG – Hauptversammlung 2018

ENTEGA AG

Darmstadt

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 5. Juli 2018, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der ENTEGA AG in unserem Verwaltungsgebäude, Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 96.669.810,63 EUR, der 81.888.583,10 EUR Gewinnvortrag einschließt, wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,23 EUR je Stückaktie
bei 85.542.932 Stückaktien 19.674.874,36 EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 76.994.936,27 EUR
Bilanzgewinn 96.669.810,63 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2018 endet die Amtszeit der zehn Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 u. 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 MitbestG zusammen und besteht nach § 11 Abs. 1 der Satzung aus 20 Mitgliedern, und zwar aus 10 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner, deren Wahl sich nach den Vorschriften des Aktiengesetzes richtet, und 10 Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, deren Wahl sich nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 richtet. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 5. Juli 2018 gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

1.

Herr Professor Dr. Klaus-Michael Ahrend, Vorstandsmitglied der HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Roßdorf;

2.

Frau Hildegard Förster-Heldmann, Mitglied des Landtags Hessen, Darmstadt;

3.

Frau Sibylle Kalkhof, freiberufliche IT-Beraterin, Darmstadt;

4.

Herr Jochen Partsch, Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt;

5.

Herr Professor Dr. Lothar Petry, Pensionär, Darmstadt;

6.

Herr Rafael F. Reißer, Bürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt;

7.

Herr Moritz Röder, Wissenschaftlicher Referent beim SPD Landesverband Hessen, Darmstadt;

8.

Herr Klaus Peter Schellhaas, Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Darmstadt;

9.

Herr Santi Umberti, Selbstständiger Unternehmensberater (Regionalmanager), Darmstadt;

10.

Herr Paul Wandrey, Bauingenieur, Darmstadt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Hinweise:

Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat sind rechtzeitig gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz (AktG) an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten,
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Gabi Kaiser-Helbig
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt

Zugänglich zu machende Anträge, Wahlvorschläge oder Stellungnahmen von Aktionären, die unter dieser Adresse eingegangen sind, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge können leider nicht berücksichtigt werden.

Ergänzungsanträge von Aktionären sind rechtzeitig gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG ausschließlich schriftlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten,
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Gabi Kaiser-Helbig
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt

Zugänglich zu machende Ergänzungsanträge werden unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Verspätete oder anderweitig adressierte Ergänzungsanträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 AktG Aktionäre der Gesellschaft nur berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 28. Juni 2018, 24:00 Uhr, vor der Hauptversammlung schriftlich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung ist an folgende Adresse zu senden:

ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten,
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Gabi Kaiser-Helbig
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt

Wir bitten um Beachtung, dass bei einer nicht rechtzeitigen Anmeldung eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich ist und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht ausgeübt werden kann.

Folgende Unterlagen liegen von der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen in der Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt, zur Einsicht der Aktionäre aus:

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017

Zusammengefasster Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017

Bericht des Aufsichtsrats

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Darmstadt, im Mai 2018

ENTEGA AG

Der Vorstand

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