ENTEGA AG: Hinweis über die Verschmelzung der e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH mit der ENTEGA AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

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ENTEGA AG
Darmstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis über die Verschmelzung der e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH mit der ENTEGA AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG 13.07.2020

ENTEGA AG

Darmstadt

Hinweis über die Verschmelzung der e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH mit der ENTEGA AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die ENTEGA AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100 %-igen Tochter, e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Darmstadt, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH ist nicht erforderlich, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG. Der am 29.06.2020 beurkundete Verschmelzungsvertrag wurde am 09.07.2020 zum Register der ENTEGA AG eingereicht. Da das Stammkapital der e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH als übertragende Gesellschaft vollständig von der ENTEGA AG als übernehmende Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der ENTEGA AG über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag mit der e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der ENTEGA AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der ENTEGA AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der ENTEGA AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ab dem 13.07.2020 liegen bis zum 17.08.2020 in den Geschäftsräumen der ENTEGA AG, Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der ENTEGA AG und der e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH GmbH aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der ENTEGA AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Darmstadt, den 13. Juli 2020

ENTEGA AG

Der Vorstand

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