Entrade Energiesysteme AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Entrade Energiesysteme AG

Düsseldorf

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

13. Oktober 2015, um 10 Uhr, in Düsseldorf

(Dr. Thompson’s, Schwanenhöfe, Erkrather Straße 232, 40233 Düsseldorf),

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der ENTRADE Energiesysteme AG („Gesellschaft“) mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des AG Düsseldorf unter HRB 62138, ein.

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 (Abschlussstichtag) und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Räumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft (Zimmerstr. 15a, 40215 Düsseldorf) zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Sie stehen ebenfalls zum Download im Internet unter http://www.entrade.de (Investor Relations) zur Verfügung.

TOP 2:

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 8.998,16 EUR (in Worten: achttausendneunhundertachtundneunzig Euro und sechzehn Euro Cent) wie folgt zu verwenden:

(a)

Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre von 0,00 EUR (in Worten: null Euro) je Stückaktie.

(b)

Einstellung in Gewinnrücklagen in Höhe von 0,00 EUR (in Worten: null Euro).

(c)

Gewinnvortrag in Höhe von 8.998,16 EUR (in Worten: achttausendneunhundertachtundneunzig Euro und sechzehn Euro Cent).

TOP 3:

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

dem Vorstand der Gesellschaft, Herrn Julien Uhlig, für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

1.

Graf Emmanuel Beissel von Gymnich für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat in dem am 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

2.

Gräfin Anne Beissel von Gymnich für ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat in dem am 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Frau Angela Uhlig-van Buren für ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat in dem am 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Herrn Kay Springorum für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat in dem am 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Herrn Hermann J. Ernst für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat in dem am 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

6.

Herrn Ullrich Chudzian für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat in dem am 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 I, 101 I des Aktiengesetzes zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit Beendigung der heutigen Hauptversammlung endet die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder Gräfin Anne Beissel von Gymnich, Frau Angela Uhlig-van Buren und Herr Kay Springorum.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

1.

Gräfin Anne Beissel von Gymnich, Unternehmerin, Schmidtheim,

2.

Angela Uhlig-van Buren, Generalstaatsanwältin im Ruhestand, Bremen und

3.

Kay Springorum, Landwirt, Terlan, Italien,

jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt, wiederzuwählen. Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die vorstehend Genannten haben sämtlich erklärt, erneut zu kandidieren und für den Fall ihrer Wiederwahl die Wahl anzunehmen.

TOP 6:

Schaffung eines Genehmigten Kapitals I/2015 i.H.v. EUR 1.987.500,00 mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

6.1

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital von der Eintragung dieses Beschlusses an für fünf (5) Jahre durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 1.987.500,00, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015). Der Vorstand wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

6.2

§ 4 der Satzung der Gesellschaft wird durch folgenden Absatz (9) ergänzt:

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital von der Eintragung dieses Beschlusses an für fünf (5) Jahre durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 1.987.500,00, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

6.3

Vorstandsbericht zur Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss:

Die beantragte Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss dient dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft und soll der Verwaltung die Möglichkeit geben, auf mögliche Entwicklungen der nächsten Jahre angemessen reagieren und insbesondere kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten wahrnehmen zu können. Die angemessene Ausstattung mit Eigenkapital ist Grundlage der geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Auch wenn die Gesellschaft zurzeit ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet ist, muss sie über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen, um sich jederzeit und gemäß der jeweiligen Marktlage Eigenkapital beschaffen zu können.

Vorstehender Vorstandsbericht liegt ab sofort in den Räumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft (Zimmerstr. 15a, 40215 Düsseldorf) zur Einsicht der Aktionäre aus und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Er steht ebenfalls zum Download im Internet unter http://www.entrade.de (Investor Relations) zur Verfügung.

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 11.5 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 06. Oktober 2015 bei der Gesellschaft schriftlich unter der Anschrift Zimmerstr. 15a in 40215 Düsseldorf in Textform (§ 126b BGB), per Telefax unter 02447-218-1125 oder per E-Mail an j.klose@entrade.de angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Hierfür ist ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich (z. B. Depotauszug), der sich auf den Beginn des 22. September 2015, 0:00 Uhr, bezieht. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht sind in Textform unter der oben genannten Adresse zu erteilen. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Vorschrift des § 135 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.

 

2. September 2015

ENTRADE Energiesysteme AG

Der Vorstand

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