
envia Mitteldeutsche Energie AG
Chemnitz
Der Vorstand der envia Mitteldeutsche Energie AG, Sitz Chemnitz, lädt hiermit die Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 2. Mai 2018, 13:00 Uhr, in Chemnitz, |
stattfindenden 16. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Es wird folgende Tagesordnung der Hauptversammlung bekannt gegeben, und folgende Beschlussvorschläge werden unterbreitet:
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
für die 16. ordentliche Hauptversammlung
der envia Mitteldeutsche Energie AG
am 2. Mai 2018 in Chemnitz
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 (Bilanz zum 31. Dezember 2017 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 nebst Anhang), des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ermittelten Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 161.557.092,12 € zur Ausschüttung einer Bardividende von 0,65 € je Stückaktie auf das Grundkapital von 635.187.200,00 € = 161.278.00,00 € und in Höhe von 279.092,12 € zum Gewinnvortrag zu verwenden. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der envia Mitteldeutsche Energie AG wie folgt zu ändern:
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6. |
Beschlussfassung über den Vertrag über die Abspaltung und Übernahme des Teilbetriebes „Beteiligungen“ zwischen der AQUAVENT Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH (übertragender Rechtsträger) und der envia Mitteldeutsche Energie AG (übernehmender Rechtsträger) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vertrag über die Abspaltung und Übernahme des Teilbetriebes „Beteiligungen“ zwischen der AQUAVENT Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH (übertragender Rechtsträger) und der envia Mitteldeutsche Energie AG (übernehmender Rechtsträger) zuzustimmen. Der Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der AQUAVENT Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH (übertragender Rechtsträger) und der envia Mitteldeutsche Energie AG (übernehmender Rechtsträger) vom 16. März 2018 hat folgenden Inhalt:
zwischen der
und der
Die AQUAVENT überträgt mit Wirkung zum Spaltungsstichtag die in Anlage 1 dargestellten Beteiligungen als Teilbetrieb Beteiligungen mit allen Aktiva und Passiva gemäß der als Anlage 2 in Form einer Spaltbilanz (Teilbilanz) beigefügten Vermögensaufstellung des übergehenden Teilbetriebes zum 31.12.2017.
enviaM hält sämtliche Anteile an der AQUAVENT. enviaM erhöht ihr Grundkapital gemäß § 125, § 68 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 UmwG nicht. enviaM als alleinige Gesellschafterin der AQUAVENT erhält mangels Kapitalerhöhung bei der enviaM gemäß §§ 128, § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG keine Gegenleistung, weder in Anteilen noch sonstige Leistungen. Der komplette Buchwert des übertragenen Teilbetriebes Beteiligungen wird in die Kapitalrücklage der enviaM eingestellt.
Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwaige Rücktrittsrechte. § 125 i. V. m. § 7 bleibt unberührt.
Die AQUAVENT und die enviaM sind verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind. Die AQUAVENT verpflichtet sich insbesondere, der enviaM Unterlagen, die dem zu übertragenden Teilbetrieb Beteiligungen dienen, zu übergeben und der enviaM auf Verlangen über die Angelegenheiten, die den Teilbetrieb Beteiligungen aus der Zeit vor der Übertragung betreffen, uneingeschränkt Auskunft zu erteilen.
Sämtliche mit diesem Abspaltungs- und Übernahmevertrag und diesem im Zusammenhang stehenden Gesellschaftererklärungen entstehenden Kosten, Gebühren und Steuern trägt die enviaM. Dies gilt auch bei einem Scheitern der Abspaltung.
Die Notare Prof.Dr. Heribert Heckschen und Prof. Dr. Oswald van de Loo und die Notariatsangestellten Frau Claudia Bach, Frau Christin Claußnitzer, Frau Astrid Nagel, Frau Ulrike Piosetzny, Frau Marleen Seliger und Frau Korina Strnad – alle Hohe Str. 12, 01069 Dresden – werden hiermit bevollmächtigt, alle Erklärungen abzugeben, die zur Eintragung der Spaltung in die Handelsregister erforderlich oder zweckmäßig sind, ggf. auch den Spaltungsvertrag abzuändern. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich. Jeder Bevollmächtigte darf allein, jedoch nicht für die Beteiligten gleichzeitig, handeln. Dem Handelsregister gegenüber ist die Vollmacht unbeschränkt. Diese Niederschrift nebst Anlagen wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt von ihnen und dem Notar unterschrieben: Anlagenübersicht Anlage 1: Auflistung der Beteiligungen der AQUAVENT Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH Anlage 2: Teilbilanz des Teilbetriebes Beteiligungen zum 31.12.2017 Anlage 1 Auflistung der Beteiligungen der AQUAVENT Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH
Anlage 2 AQUAVENT Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH, Lützen Teilbilanz des Teilbetriebes Beteiligungen zum 31.12.2017
Ort/Datum: Lützen/16.02.2018
Nachrichtlich: A. Anlagevermögen/I. Finanzanlagen/1. Anteile an verbundenen Unternehmen
B. Umlaufvermögen/I. Wertpapiere/1. Anteile an verbundenen Unternehmen
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 zu wählen. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an
envia Mitteldeutsche Energie AG |
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(Telefax-Nr. 0371-482 2075) |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes werden gemäß § 17 der Satzung die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Anmeldung von Aktionären ist ausschließlich zu richten an
envia Mitteldeutsche Energie AG |
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(Telefax-Nr. 0371-482 2075) |
Chemnitz, im März 2018
envia Mitteldeutsche Energie AG
Der Vorstand