EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG: Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Griesheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 10.07.2020

Dies stellt kein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Kauf oder Bezug von Aktien der EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien der EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG dürfen zu keiner Zeit in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, geliefert oder auf andere Weise übertragen werden, sofern sie nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act„) registriert sind oder sofern nicht ein Befreiungstatbestand nach dem Securities Act vorliegt oder eine solche Transaktion nicht den Vorschriften der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika entspricht. Die EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG hat die angebotenen Aktien nicht gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und beabsichtigt auch nicht, die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten.

This offer shall not be considered an offer or the solicitation of an offer for sale or subscription of shares of EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG in the United States and the shares of EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG may not be offered, delivered or otherwise transferred in the United States absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1993, as amended (the „Securities Act„) and in compliance with the laws of any state within the United States. EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG has not registered and does not intend to register any portion of the offering in the United States under the Securities Act or the laws of any state within the United States or to conduct a public offering of shares in the United States.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der
EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
(Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und Australien)

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Griesheim

Wertpapier-Kenn-Nr. A2GS50
ISIN DE000A2GS500

Bezugsangebot

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09. August 2018 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 08. August 2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 1.607.606,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital I„).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in verschiedenen Fällen, insbesondere bei einer Bezugsrechtsemission für aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehende Spitzenbeträge, auszuschließen:

Von dem Genehmigten Kapital I ist bislang drei Mal Gebrauch gemacht worden.

Zum einen hat die Gesellschaft im Dezember 2018 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I ihr Grundkapital um EUR 247.324,00 gegen Bareinlagen erhöht. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Juli 2019 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I ihr Grundkapital um weitere EUR 173.120,00 gegen Bareinlagen erhöht. Ein drittes Mal hat die Gesellschaft im Oktober 2019 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I ihr Grundkapital um weitere EUR 201.980,00 gegen Bareinlagen erhöht.

Das Genehmigte Kapital der Gesellschaft beträgt nach teilweiser Ausschöpfung jetzt noch EUR 985.182,00. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 3.837.637,00.

Unter teilweiser Ausnutzung der vorstehend genannten Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft am 07. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.837.637,00 um bis zu EUR 319.803,00 auf bis zu EUR 4.157.440,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 319.803 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) zu erhöhen („Bezugsrechtskapitalerhöhung“). Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,– je Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die KAS Bank N.V. – German Branch, Frankfurt am Main, zugelassen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der KAS Bank N.V. – German Branch, Frankfurt am Main, gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 12:1 zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 4,05 je Aktie anzubieten und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entsprechend den ausgeübten Bezugsrechten zu liefern. Ein Aktionär der Gesellschaft hat zur Herstellung eines technisch durchführbaren Bezugsverhältnisses auf sein Bezugsrecht aus einer (1) alten Aktie verzichtet. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wird ausgeschlossen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen neuen Aktie oder einem auf ganze Zahlen lautenden Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel ist seitens der Gesellschaft nicht vorgesehen. Ein Überbezug auf nicht bezogene Aktien wird den Aktionären angeboten. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ebenso wertlos wie Bruchteile von Bezugsrechten, die nicht zum Bezug ganzer neuer Aktien berechtigen. Ein Barausgleich durch die Gesellschaft oder die KAS Bank N.V. – German Branch findet insoweit nicht statt.

Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch die Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten Anlegern zum Bezugspreis angeboten werden. Ein über dem Ausgabebetrag in Höhe von EUR 1,00 je Aktie erzielter Erlös ist an die Gesellschaft abzuführen.

Dies vorausgeschickt, macht die Gesellschaft den Aktionären der Gesellschaft das folgende

Bezugsangebot:

Mittelbares Bezugsrecht

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von der KAS Bank N.V. – German Branch, Mainzer Landstraße 51, 60329 Frankfurt am Main, zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 (nachfolgend auch „Ausgabebetrag“ im Sinne des § 185 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 AktG) gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis von zwölf (12) alten zu einer (1) Neuen Aktie zum Bezug zum Bezugspreis anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Absatz 5 AktG) und den Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen.

Bezugspreis

Der Bezugspreis je bezogener Neuer Aktie beträgt EUR 4,05.

Bezugsfrist

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 13. Juli 2020 (00.00 Uhr) bis zum 27. Juli 2020 (24.00 Uhr)

durch entsprechende Weisungen an ihre Depotbanken unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags bei der KAS BANK N.V. – German Branch, Frankfurt am Main, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 4,05 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto zu zahlen:

Kontoinhaber: KAS Bank N.V. – German Branch
Verwendungszweck: „KE EPG AG 2020“
IBAN: NL03KASA0223153621
BIC: KASANL2AXXX

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 27. Juli 2020 (24:00 Uhr) auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 7505 der KAS BANK N.V. – German Branch zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto der KAS BANK N.V. – German Branch gutgeschrieben ist.

Bezugsverhältnis

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 12:1 können Aktionäre für zwölf (12) alte Aktien eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis beziehen. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt „Risikohinweise“ dargestellten Bedingungen.

Ein Aktionär hat sich zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses bereit erklärt, auf das Bezugsrecht aus einer (1) alten Aktie zu verzichten.

Soweit das im Rahmen dieser Barkapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Es ist nur der Bezug von jeweils einer Neuen Aktie oder einem Vielfachen davon möglich.

Bezugsrechte

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG-Aktien in der ISIN DE000A2GS500 / WKN A2GS50) nach Buchungsschluss am 14. Juli 2020 (Record Day). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A289VG2 / WKN A289VG) von den Aktienbeständen in der DE000A2GS500 / WKN A2GS50 abgetrennt. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A289VG2 / WKN A289VG), welche auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen, werden am 15. Juli 2020 (morgens) automatisch durch die Clearstream Banking AG auf die Konten der jeweiligen Depotbanken gebucht.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird weder von der EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG noch von der KAS Bank N.V. – German Branch gestellt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings werden weder die EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG noch die KAS Bank N.V. – German Branch den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ebenso wertlos wie Bezugsrechte bzw. Bruchteile hiervon, die nicht zum Bezug von ganzen Aktien berechtigen.

Überbezug

Jeder Aktionär, der Bezugsrechte ausgeübt hat, kann über sein gesetzliches Bezugsrecht hinaus für weitere Neue Aktien, für die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, verbindliche Bezugsorders abgeben („Überbezug„). Der Bezugspreis beträgt auch insoweit EUR 4,05 je Aktie. Ein Überbezug ist nur bezüglich einer ganzen Neuen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit im Rahmen des Überbezugs mehr Neue Aktien nachgefragt werden als aufgrund des verbleibenden Betrags der Kapitalerhöhung zugeteilt werden können, werden die Überbezugsnachfragen der am Überbezug teilnehmenden Aktionäre anteilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Überbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Überbezug berücksichtigt. Soweit ein Aktionär im Rahmen der verhältnismäßigen Berücksichtigung der Überbezugsnachfragen Bruchteile an Aktien erhalten würde, wird auf die niedrigere volle Aktienzahl abgerundet.

Die Überbezugsnachfrage kann nur innerhalb der Bezugsfrist erklärt werden.

Etwaige Überbezugsangebote müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, der von den Depotbanken zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis einschließlich 27. Juli 2020 angebracht werden. Aktionäre, die am Überbezug teilnehmen, haben auch den hierauf entfallenden Bezugspreis bei Abgabe der Überbezugserklärung, spätestens jedoch am Ende der Bezugsfrist, zu entrichten.

Die Depotbanken werden gebeten, in ihrer Bezugsmeldung die im Wege des Überbezugs zu beziehenden Neuen Aktien gesondert auszuweisen.

Ein Überbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn der Erwerbspreis für den Überbezug spätestens am 27. Juli 2020 bei der KAS Bank N.V. – German Branch auf dem vorgenannten Konto gutgeschrieben wurde. Für den Überbezug wird die übliche Bankenprovision berechnet. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Die Aktionäre erhalten in diesem Fall den Betrag (ggf. abzüglich anfallender Bankenprovisionen) zurückerstattet, der für die Zahlung des Bezugspreises für die im Rahmen des Überbezugs bezogenen Neuen Aktien nicht benötigt wird.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien (Privatplatzierung)

Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts oder im Rahmen des Überbezugs innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien werden ausgewählten Anlegern, auch parallel zum Bezugsaufruf, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis von EUR 4,05 je Neuer Aktie zur Zeichnung und Übernahme angeboten.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich bis zum 31. August 2020 erfolgen.

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bei der Clearstream Banking AG zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen. Die in Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Neuen Aktien werden nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, voraussichtlich nach dem 31. August 2020 an die Aktionäre geliefert. Da die Gewinnberechtigung der Neuen Aktien der der alten Aktien entspricht, erhalten die Neuen Aktien ebenfalls die WKN A2GS50 und die ISIN DE000A2GS500.

Provisionen

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der KAS Bank N.V. – German Branch erstattet.

Prospektfreiheit

Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information der Aktionäre der Gesellschaft gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Es stellt kein Angebotsdokument und keinen Wertpapierprospekt dar. Die Neuen Aktien werden in Deutschland auf der Grundlage einer Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (idFv. 27. November 2019) über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG, angeboten.

Risikohinweise

Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Abgabe der Bezugserklärung umfassend über die Gesellschaft zu informieren und insbesondere die aktuelle Berichterstattung über die Gesellschaft auf ihrer Homepage

www.e-p-g.de

zu lesen.

Weder die EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG noch die KAS Bank N.V. – German Branch werden einen Antrag auf Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel an einer Wertpapierbörse stellen oder diesem zustimmen.

Der Beschluss über die Barkapitalerhöhung wird ungültig, wenn die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung ins Handelsregister nicht spätestens bis zum 07. Januar 2021 erfolgt ist.

Die Gesellschaft behält sich vor, das Bezugsangebot bei Vorliegen bestimmter Umstände, jederzeit, auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien, abzubrechen. Ein Abbruch des Bezugsangebots gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte.

Weiterhin behält sich die Gesellschaft vor, die Bezugsfrist für das Bezugsangebot zu verlängern. In diesem Falle behalten bereits vor Verlängerung der Bezugsfrist abgegebene Bezugswünsche ihre Gültigkeit.

Im Falle eines Abbruchs des Bezugsangebots vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre und bereits erteilte Bezugserklärungen für Neue Aktien werden unwirksam. Anleger, die die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, würden in diesem Fall den vollständigen Verlust ihrer Anlage erleiden. Zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichtete Beträge werden den Aktionären bei einem Abbruch des Bezugsangebots bzw. der Beendigung der Übernahmevereinbarung vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister zurückerstattet.

Sofern die Übernahmevereinbarung erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beendet wird, sind Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, berechtigt und verpflichtet, Bezugsaktien zum Bezugspreis zu beziehen; ein Rücktritt der Aktionäre ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland. Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Aktien der EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG dürfen zu keiner Zeit in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, geliefert oder auf andere Weise übertragen werden, sofern sie nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act„) registriert sind oder sofern nicht ein Befreiungstatbestand nach dem Securities Act vorliegt oder eine solche Transaktion nicht den Vorschriften der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika entspricht. Die EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG hat die angebotenen Neuen Aktien nicht gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und beabsichtigt auch nicht, die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten.

Dieses Angebot stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an in den USA gebietsansässige Personen dar.

Das Bezugsangebot ist ferner nicht für Aktionäre in Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffende Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Kanada, Australien oder Japan übersandt und die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

 

Griesheim, im Juli 2020

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Der Vorstand

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