EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Griesheim

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, den 22. August 2022, um 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Value Investor Partners GbR, Wilhelm-Leuschner-Straße 13, 60329 Frankfurt am Main, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder – soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt – für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.

Herr Oliver Krautscheid und Herr Prof. Dr. Rainer Lauterbach wurden jeweils mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2017 mit der Maßgabe zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt, dass ihre jeweilige Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Da die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, erst nach der in § 120 Abs. 1 AktG vorgesehenen Frist stattfinden wird, haben die Aufsichtsratsmitglieder Herr Oliver Krautscheid und Herr Prof. Dr. Rainer Lauterbach angekündigt, ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zur Vermeidung etwaiger Rechtsunsicherheiten mit Wirkung zur Beendigung der nächsten, vor dem 31. August 2022 stattfindenden Hauptversammlung niederzulegen, um eine Neuwahl zu ermöglichen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Oliver Krautscheid, Frankfurt am Main, Präsident des Verwaltungsrates und CEO/​CFO der The Fantastic Company AG, Zug (Schweiz), durch die Hauptversammlung erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für eine Amtszeit beginnend mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. August 2022 und endend mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt (das Geschäftsjahr 2022), nicht mitgerechnet wird; und

b)

Herrn Prof. Dr. Rainer Lauterbach, Bad Vilbel, Geschäftsführer LAUTICA GmbH, Bad Vilbel, Aufsichtsratsvorsitzender der CD Deutsche Eigenheim AG, Berlin, durch die Hauptversammlung erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für eine Amtszeit beginnend mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. August 2022 und endend mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt (das Geschäftsjahr 2022), nicht mitgerechnet wird.

Herr Oliver Krautscheid hat mitgeteilt, dass er im Fall seiner Wahl erneut für das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung steht. Herr Prof. Dr. Rainer Lauterbach hat mitgeteilt, dass er im Fall seiner Wahl erneut für das Amt des Mitglieds des Aufsichtsrats zur Verfügung steht.

ENDE DER TAGESORDNUNG

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 11 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft zur Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 11 Absatz 6 der Satzung durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in deutscher oder englischer Sprache nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Nachweises sind nicht mitzurechnen, so dass die Anmeldung und der Nachweis der Gesellschaft spätestens am Montag, den 15. August 2022, 24:00 Uhr (Anmeldeschluss), unter folgender Anschrift zugehen müssen:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Montag, den 01. August 2022, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen.

Es werden von der Gesellschaft keine Eintrittskarten zur Hauptversammlung versandt. Aktionäre, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht haben, bitten wir, sich rechtzeitig am Hauptversammlungsort zur genannten Zeit einzufinden.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag gemäß den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“ erforderlich.

Vollmachterteilung an Personen, die nicht in den Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen

Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern Dritten erteilt werden, sind gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung schriftlich oder auf anderem Wege, insbesondere per Fax oder per E-Mail, zu erteilen.

Die Erteilung von Vollmachten an Dritte durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft ist an die nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Für den Widerruf einer erteilten Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. für den Nachweis des Widerrufs einer gegenüber einem Dritten erklärten und widerrufenen Vollmacht stehen die vorgenannten Übermittlungswege ebenfalls zur Verfügung.

Am Tag der Hauptversammlung können die entsprechenden Erklärungen auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorgenommen bzw. entsprechende Nachweise erbracht werden.

Vollmachterteilung an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen

Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlungen bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag und seine Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht allerdings nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft bis Sonntag, den 07. August 2022, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Wahl des Vorstands entweder den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen oder auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.e-p-g.de

unter der Rubrik „Investoren“ im Bereich „Hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht.

Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet wird; dies gilt auch, wenn er vor der Hauptversammlung wie beschrieben zugänglich gemacht wurde.

Auf die Rechte der Aktionäre aus den §§ 122 Absatz 2 und 131 AktG wird hingewiesen.

Hinweise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie:

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Lage sowie etwaigen gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behält sich die Gesellschaft vor, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann u.a. auch eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung einschließen. Sollte es erforderlich sein, die Hauptversammlung abzusagen, wird dies unverzüglich im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft bekannt gemacht.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre zusammengestellt. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter

https:/​/​www.e-p-g.de/​pdf/​Datenschutzhinweise_​fuer_​Aktionaere_​der_​EPG.pdf

 

Griesheim, im Juli 2022

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Der Vorstand

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