EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Griesheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2020

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, den 14. Dezember 2021, um 11:00 Uhr im Stilwerk Düsseldorf, Grünstr. 15, 40212 Düsseldorf, Raum „forum im stilwerk“ (UG), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach den §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses bedarf es daher nicht.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem alleinigen Vorstand der Gesellschaft Herrn Dr. Andreas Zimmermann für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft,

a)

Herrn Oliver Krautscheid,

b)

Herrn Stefan ten Doornkaat und

c)

Herrn Prof. Dr. Rainer Lauterbach,

für diesen Zeitraum jeweils Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds des Aufsichtsrats gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).

4.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Saarbrücken, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder – soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt – für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.

Herr Stefan ten Doornkaat wurde vom Amtsgericht Darmstadt – Registergericht – mit Beschluss vom 05. April 2016 zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt. Das Amtsgericht hat in dem Beschluss keine Regelung zur Amtsdauer von Herrn ten Doornkaat getroffen, so dass seine Amtszeit sich nach der satzungsmäßigen Höchstfrist bemisst und er bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft amtiert. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Stefan ten Doornkaat endet somit mit der Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Stefan ten Doornkaat, Düsseldorf, selbstständiger Rechtsanwalt, Düsseldorf, und Vorstand der CD Deutsche Eigenheim AG, Berlin, durch die Hauptversammlung erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für eine Amtszeit beginnend mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. Dezember 2021 und endend mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt (das Geschäftsjahr 2021), nicht mitgerechnet wird.

ENDE DER TAGESORDNUNG

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 11 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft zur Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 11 Absatz 6 der Satzung durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in deutscher oder englischer Sprache nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Nachweises sind nicht mitzurechnen, so dass die Anmeldung und der Nachweis der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 07. Dezember 2021, 24:00 Uhr (Anmeldeschluss), unter folgender Anschrift zugehen müssen:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Dienstag, den 23. November 2021, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen.

Es werden von der Gesellschaft keine Eintrittskarten zur Hauptversammlung versandt. Aktionäre, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht haben, bitten wir, sich rechtzeitig am Hauptversammlungsort zur genannten Zeit einzufinden.

Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur für geimpfte Aktionäre oder Aktionärsvertreter und für solche Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich, die aufgrund einer höchstens sechs Monate zurückliegenden und durch positives PCR-Testergebnis nachgewiesenen COVID-19-Infektion als genesen gelten, wobei jeweils beim Einlass am Versammlungsort ein Nachweis über die Immunisierung vorzulegen ist („2G-Konzept“). Für den Impfnachweis können neben Internationalen Bescheinigungen über Impfungen und dem Impfbuch gem. § 22 Infektionsschutzgesetz auch die Impf- und Genesenenzertifikate in der Corona-Warn- oder in der CovPass-App vorgezeigt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Aktionäre ihre Aktionärsrechte unter Berücksichtigung des für die Versammlung vorgesehenen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes (s.u.) durch physische Teilnahme an einer Präsenzversammlung unbeschränkt ausüben können. Zugleich sollen sogenannte Impfdurchbrüche bei Genesenen oder Geimpften verhindert werden. Wegen der im Winter 2021 zu erwartenden COVID-19-Lage ist die Einhaltung des 2G-Konzeptes Teilnahmevoraussetzung, um alle Teilnehmer größtmöglich vor einer COVID-19-Infektion zu schützen. Nicht geimpften oder nicht genesenen Aktionären bleibt es aber selbstverständlich unbenommen, ihre Aktionärsrechte auf Vertreter zu übertragen, die die Anforderungen des 2G-Konzeptes erfüllen. Vorstand und Aufsichtsrat räumen dem individuellen Gesundheitsschutz insoweit eine überragende Bedeutung ein. Ein Antigen- oder PCR-Test ist wegen der zeitlich eingeschränkten Nachweisfähigkeit von Infektionen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Teilnehmer nicht vorgesehen.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag gemäß den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“ erforderlich.

Vollmachterteilung an Personen, die nicht in den Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen

Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern Dritten erteilt werden, sind gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung schriftlich oder auf anderem Wege, insbesondere per Fax oder per E-Mail, zu erteilen.

Die Erteilung von Vollmachten an Dritte durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft ist an die nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Für den Widerruf einer erteilten Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. für den Nachweis des Widerrufs einer gegenüber einem Dritten erklärten und widerrufenen Vollmacht stehen die vorgenannten Übermittlungswege ebenfalls zur Verfügung.

Am Tag der Hauptversammlung können die entsprechenden Erklärungen auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorgenommen bzw. entsprechende Nachweise erbracht werden.

Vollmachterteilung an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen

Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag und seine Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht allerdings nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft bis Montag, den 29. November 2021, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Wahl des Vorstands entweder den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen oder auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.e-p-g.de

unter der Rubrik „Investoren“ im Bereich „Hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht.

Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet wird; dies gilt auch, wenn er vor der Hauptversammlung wie beschrieben zugänglich gemacht wurde.

Auf die Rechte der Aktionäre aus den §§ 122 Absatz 2 und 131 AktG wird hingewiesen.

Auslage von Unterlagen

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 (der festgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020, der gebilligte Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020) liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG, Goethestraße 30, 64347 Griesheim, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt. Anforderungen bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Hinweise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie:

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Für die Versammlung haben Vorstand und Aufsichtsrat die Geltung des folgenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes beschlossen:

Bitte prüfen Sie zunächst selber, ob Sie von einer möglichen COVID-19-Infektion betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem positiv auf COVID-19 getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, erwägen Sie bitte, kurzfristig nicht an der Versammlung teilzunehmen und Ihre Aktionärsrechte ggf. auf Dritte zu übertragen.

Bitte halten Sie am Veranstaltungsort während der gesamten Dauer der Veranstaltung einen Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen anwesenden Personen ein.

Zur Unterstützung der Hand-Hygiene stehen neben Waschräumen auch Desinfektionsmittel bereit.

Sie werden gebeten, am Veranstaltungsort eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine artikelfiltrierenden Halbmaske (FFP2-/​N95-/​KN95-Maske) zu tragen. Entsprechende Masken stellen wir Ihnen gerne beim Einlass zur Verfügung. Das Tragen der entsprechenden Masken ist auf allen Laufwegen erforderlich. Auf dem Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden, da bei den Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Auch am Rednerpult und am Podium ist das Tragen der Maske freigestellt, da für Trennwände Vorsorge getroffen wird.

Zur Sicherheit der Teilnehmer werden wir zur etwaig notwendigen Kontaktnachverfolgung auf die Daten der in der Hauptversammlung geführten Anwesenheitsliste zurückgreifen.

Die Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen. Ihre Nutzung ermöglicht es Personen im Falle einer Infektion, schnell diejenigen zu warnen, die sich im selben Zeitraum am selben Ort aufgehalten haben. Die Identität der Nutzer bleibt dabei anonym.

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Lage sowie etwaigen gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behält sich die Gesellschaft vor, weitere oder andere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann u.a. auch eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung einschließen. Sollte es erforderlich sein, die Hauptversammlung abzusagen, wird dies unverzüglich im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft bekannt gemacht.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre zusammengestellt. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter

https:/​/​www.e-p-g.de/​pdf/​Datenschutzhinweise_​fuer_​Aktionaere_​der_​EPG.pdf

 

Griesheim, im November 2021

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Der Vorstand

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