EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG – Hauptversammlung 2017

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Griesheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2016

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, den 25. August 2017, um 10.00 Uhr im Stilwerk Düsseldorf, Grünstr. 15, 40212 Düsseldorf, Raum „Stilwerk Forum“, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach den §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Saarbrücken, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder – soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt – für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Herren Oliver Krautscheid und Prof. Karl Rose wurden von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 02. August 2012 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit dieser beiden Aufsichtsratsmitglieder endet somit mit Beendigung der Hauptversammlung am 25. August 2017.

Herr Stefan ten Doornkaat wurde vom Amtsgericht Darmstadt – Registergericht – mit Beschluss vom 05. April 2016 zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt. Das Amtsgericht hat in dem Beschluss keine Regelung zur Amtsdauer von Herrn ten Doornkaat getroffen, so dass seine Amtszeit sich nach der satzungsmäßigen Höchstfrist bemisst und er bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft amtiert.

Die Hauptversammlung am 25. August 2017 hat demnach über die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern zu beschließen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Diplomkaufmann Oliver Krautscheid, Wohnsitz: Frankfurt am Main, selbstständiger Unternehmensberater und geschäftsführender Verwaltungsratspräsident der The Fantastic Company AG, Zug, Schweiz, und

b)

Herrn Witold Kolodziej, Wohnsitz: Frankfurt am Main, selbstständiger Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Sigma Capital GmbH, Geschäftsführer der SweetSpot Advisory Service GmbH, beide Neustadt bei Coburg, und Geschäftsführer der Investor Vermögensverwaltungs GmbH, diese wiederum Komplementärin der Investor Trading GmbH & Co. KG, beide Seligenstadt,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, dass ihre Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Freiwillige Angaben entsprechend § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG (i) zur Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (ii) zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Oliver Krautscheid:

(i)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der MOLOGEN AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats der EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr, und Vorsitzender des Aufsichtsrats der CD Deutsche Eigenheim AG, Berlin.

(ii)

Keine

b)

Witold Kolodziej

(i)

Mitglied des Aufsichtsrats der Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel.

(ii)

Keine

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Kandidaten als Einzelwahl durchzuführen.

ENDE DER TAGESORDNUNG

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 11 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft zur Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in deutscher oder englischer Sprache nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Nachweises sind nicht mitzurechnen, so dass die Anmeldung und der Nachweis der Gesellschaft spätestens am Freitag, den 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter folgender Anschrift zugehen müssen:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 04. August 2017, 0.00 Uhr, beziehen.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“ erforderlich.

Vollmachterteilung an Personen, die nicht in den Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen

Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern Dritten erteilt werden, sind gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu übermitteln:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Für den Widerruf einer erteilten Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. für den Nachweis des Widerrufs einer gegenüber einem Dritten erteilten und widerrufenen Vollmacht stehen die vorgenannten Übermittlungswege ebenfalls zur Verfügung.

Am Tag der Hauptversammlung können die entsprechenden Erklärungen auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorgenommen bzw. entsprechende Nachweise erbracht werden.

Vollmachterteilung an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen

Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag und seine Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht allerdings nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Goethestraße 30
64347 Griesheim
Telefax: +49 (0)6332 48192-44
E-Mail: email@e-p-g.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Donnerstag, den 10. August 2017, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.e-p-g.de

unter der Rubrik „Investoren“ im Bereich „Hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht.

Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet wird; dies gilt auch, wenn er vor der Hauptversammlung wie beschrieben zugänglich gemacht wurde.

Auf die Rechte der Aktionäre aus den §§ 122 Absatz 2 und 131 AktG wird hingewiesen.

Auslage von Unterlagen

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 (der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016) liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG, Goethestraße 30, 64347 Griesheim, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt. Anforderungen bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG, Goethestraße 30, 64347 Griesheim (Telefax: +49 (0)6332 48192-44, E-Mail: email@e-p-g.de).

 

Griesheim, im Juli 2017

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Der Vorstand

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