EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG – Verlängerung der Bezugsfrist des am 22. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Griesheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Verlängerung der Bezugsfrist des am 22. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots 05.04.2019

Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und Australien

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Griesheim

Wertpapier-Kenn-Nr. A2GS50
ISIN DE000A2GS500

Verlängerung der Bezugsfrist des am 22. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots

Am 22. März 2019 hat die EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG („Gesellschaft„) im Bundesanzeiger ein Angebot an ihre Aktionäre zum mittelbaren Bezug von bis zu 173.120 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien„) veröffentlicht („Bezugsangebot„). Die Neuen Aktien sollen aus dem Genehmigten Kapital I gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. August 2018 (§ 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft) zum Ausgabebetrag von EUR 1,– je Aktie ausgegeben werden. Die Neuen Aktien sind ab 1. Januar 2019 gewinnberechtigt. Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die KAS Bank N.V. – German Branch, Frankfurt am Main, zugelassen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der KAS Bank N.V. – German Branch, Frankfurt am Main, gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 20:1 zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 4,05 je Aktie anzubieten und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entsprechend den ausgeübten Bezugsrechten zu liefern.

Bezüglich der Einzelheiten des Bezugsangebots wird auf die Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger am 22. März 2019 verwiesen.

Gemäß der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 9. August 2018 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 2. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 3. April 2019 beschlossen, die ursprünglich bis zum 8. April 2019 (24.00 Uhr) laufende Frist für die (i) Ausübung von Bezugsrechten und die Anmeldung von Überbezugswünschen, (ii) Übertragung von Bezugsrechten auf die KAS Bank N.V. – German Branch und (iii) Zahlung des Bezugspreises bezogener Aktien einschließlich solcher aus einem angemeldeten Überbezug („Bezugsfrist„) bis zum

8. Mai 2019, 24.00 Uhr

zu verlängern.

Bis spätestens 8. Mai 2019, 24.00 Uhr, („Ablauf der Bezugsfrist„) werden die Aktionäre aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses durch entsprechende Weisungen an ihre Depotbanken unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags bei der KAS BANK N.V. – German Branch, Frankfurt am Main, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 04,05 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto zu zahlen:

Kontoinhaber: KAS Bank N.V. – German Branch
Verwendungszweck: „KE EPG AG 2019“
IBAN: NL03KASA0223153621
BIC: KASANL2AXXX

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 7505 der KAS BANK N.V. – German Branch zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto der KAS BANK N.V. – German Branch gutgeschrieben ist.

Überbezugsanmeldungen können ebenfalls nur innerhalb der Bezugsfrist erklärt werden. Aktionäre, die einen Überbezug anmelden, haben auch den hierauf entfallenden Bezugspreis spätestens am Ende der Bezugsfrist zu entrichten.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien (Privatplatzierung)

Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts oder im Rahmen des Überbezugs innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien werden ausgewählten Anlegern, auch parallel zum Bezugsaufruf, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis von EUR 4,05 je Neuer Aktie zur Zeichnung und Übernahme angeboten.

Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich bis zum 8. Juni 2019 erfolgen.

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bei der Clearstream Banking AG zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen. Die in Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Neuen Aktien werden nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, voraussichtlich nach dem 8. Juni 2019 an die Aktionäre geliefert. Aufgrund einer abweichenden Gewinnberechtigung erhalten die Neuen Aktien zunächst die WKN A2T SF0 und die ISIN DE000A2TSF04.

Die übrigen Bestimmungen des Bezugsangebots bleiben unverändert. Das gilt insbesondere für die im Bezugsangebot wiedergegebenen Verkaufsbeschränkungen. Auf die im Bezugsangebot enthaltenen Risikohinweise wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich aufmerksam gemacht.

Die Depotbanken werden gebeten, das Bezugsangebot der Gesellschaft vom 22. März 2019 sowie diese Verlängerung der Bezugsfrist unverzüglich an alle Inhaber von Aktien der Gesellschaft weiterzuleiten.

 

Griesheim, im April 2019

EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG

Der Vorstand

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