Epigenomics AG: Einziehung von sechs Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren

Epigenomics AG

Berlin

– ISIN: DE000A11QW50 / WKN: A11QW5 –

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Einziehung von sechs Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren
(§ 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG)

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. November 2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 47.129.846,00, eingeteilt in 47.129.846 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag um EUR 6,00 auf EUR 47.129.840,00 durch Einziehung von sechs Aktien, welche die Gesellschaft unentgeltlich erworben hat, im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zweck der Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft – der auf die sechs einzuziehenden Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 6,00 wird dementsprechend in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt – und zur Herstellung eines glatten Herabsetzungsverhältnisses von 8 : 1 für die ordentliche Kapitalherabsetzung, welche die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. November 2020 unter Punkt 4 der Tagesordnung beschlossen hat. Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Für den vollständigen Wortlaut des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals (einschließlich der entsprechenden Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung) wird auf Tagesordnungspunkt 3 der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, die unter

http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/

abrufbar ist.

 

Berlin, im Dezember 2020

Epigenomics AG

Der Vorstand

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