EPOTECH AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2019

EPOTECH AG

Kelkheim

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die EPOTECH AG lädt ihre Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 31. Januar 2019, um 10.00 Uhr, in die Kanzlei des Notars Nino Huth, Frankenallee 26, 65779 Kelkheim.

Die Tagesordnung lautet:

1.

Beschluss über die Satzungsänderung zur Firma der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Wortlaut von § 1 der Satzung wird wie folgt geändert: „Die Gesellschaft führt die Firma Dennso Solutions AG. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.“

2.

Beschluss über die Satzungsänderung zum Gegenstand der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Wortlaut von § 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software und IT-Lösungen, auch im Auftrag und in Lizenz von und für Dritte. Das Unternehmen betreibt keine genehmigungspflichtigen oder zulassungsbedürftigen Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäfte führen und Zweigniederlassungen errichten.“

3.

Beschluss über ein genehmigtes Kapital neu in Höhe von € 250.000 (Genehmigtes Kapital 2019/I)

1.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vorstand wird ermächtigt: „das Grundkapital der Gesellschaft von € 500.000,00 um bis zu € 250.000,00 in der Zeit bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Eine Erhöhung ist ebenso gegen eine Sacheinlage möglich. Das Bezugsrecht der Altaktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital anzupassen.“

2.

Beschluss über die Satzungsänderung zum genehmigten Kapital 2019/I

Der Wortlaut der Satzung wird in § 3 Absatz 2 wie folgt geändert:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von € 500.000,00 um bis zu € 250.000,00 in der Zeit bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe, neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Eine Erhöhung ist ebenso gegen eine Sacheinlage möglich. Das Bezugsrecht der Altaktionäre ist ausgeschlossen.“

Zu einer Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihren Kaufvertrag dem Versammlungsleiter zu Beginn der Versammlung vorlegen.

 

14. Dezember 2018

Andreas Fornefett
Vorstand

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