Epple Druckfarben AG – Hinweis über die Verschmelzung der Pearltec GmbH mit der Epple Druckfarben AG (gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG)

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Epple Druckfarben AG
Augsburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis über die Verschmelzung der Pearltec GmbH mit der Epple Druckfarben AG (gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG) 21.05.2019

Epple Druckfarben AG

Augsburg

Hinweis über die Verschmelzung der Pearltec GmbH mit der Epple
Druckfarben AG (gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG)

Die Epple Druckfarben AG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg, HRB 2106) beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%-Tochter GmbH, der Pearltec GmbH mit Sitz in Neusäß, (Amtsgericht Augsburg, HRB 23387) als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der Pearltec GmbH als übertragender Rechtsträger vollständig von der Epple Druckfarben AG als übernehmender Rechtsträger gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Epple Druckfarben AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Pearltec GmbH nicht erforderlich (§ 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Epple Druckfarben AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Absatz 3 Satz 1 HS 2, § 9 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 3, § 60 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Epple Druckfarben AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Epple Druckfarben AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Pearltec GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Epple Druckfarben AG ist entbehrlich, da der Epple Druckfarben AG sämtliche Geschäftsanteile an der Pearltec GmbH gehören, § 62 Absatz 4 Satz 1 UmwG.

Ab 17.05.2019 liegen für die Dauer eines Monats ab dieser Hinweisbekanntmachung und gleichzeitiger Einreichung des Verschmelzungsvertrages zum Handelsregister der Epple Druckfarben AG in den Geschäftsräumen der Epple Druckfarben AG, 86356 Neusäß, Gutenbergstraße 5, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Epple Druckfarben AG und der Pearltec GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Epple Druckfarben AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Epple Druckfarben AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

Neusäß, den 17.05.2019

Gunther Gerlach
für die Epple Druckfarben AG
(Vorsitzender des Vorstands)
Dr. Carl Epple
für die Epple Druckfarben AG
(Vorstand)

 

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