EQS Group AG: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe von Gratisaktien

EQS Group AG

München

WKN 549416 / ISIN DE0005494165

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe von Gratisaktien

Die Hauptversammlung der EQS Group AG hat am 17. Juli 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) in einem ersten Schritt ohne Ausgabe neuer Aktien von EUR 1.434.978,00 (eingeteilt in 1.434.978 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie) um EUR 5.739.912,00 auf EUR 7.174.890,00 (eingeteilt in 1.434.978 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 5,00 je Aktie) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 5.739.912,00 der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2019 ausgewiesenen Kapitalrücklagen in Grundkapital.

Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31.12.2019 zugrunde gelegt. Die Bilanz wurde von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zudem beschlossen, in einem zweiten Schritt das Grundkapital in 7.174.890 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie neu einzuteilen. Die Aktien sind ab 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 3. September 2020 im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München eingetragen. Sie sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 7.174.890,00 und ist eingeteilt in 7.174.890 auf den Namen lautende Stückaktien.

Record Date für die Zuteilung der Berichtigungsaktien ist der 7. Oktober 2020. Den Aktionären der EQS Group AG stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE0005494165 am 7. Oktober 2020, abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 1:4 Berichtigungsaktien zu, d. h. auf jede alte Aktie entfallen vier weitere Aktien. Da sich sämtliche Aktien der EQS Group AG in Girosammelverwahrung befinden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Diese werden ihnen mittels Depotgutschrift am 8. Oktober 2020 gutgeschrieben.

Die Berichtigungsaktien erhalten die gleiche ISIN wie die bisherigen Aktien (ISIN DE0005494165). Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen.

Die Aktien der EQS Group AG sind ab dem 6. Oktober 2020 „ex Berichtigungsaktien“ handelbar.

 

Der Vorstand

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