EQS Group AG München – Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

EQS Group AG

München

Amtsgericht München HRB 131048

Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Die EQS Group AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131048) ist Alleingesellschafterin der Business Keeper GmbH mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 237626 B. Es ist beabsichtigt, die Business Keeper GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die EQS Group Aktiengesellschaft im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 30.08.2022 abgeschlossen. Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der EQS Group AG eingereicht.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der EQS Group AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der EQS Group AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden Business Keeper GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der EQS Group AG alle Geschäftsanteile der Business Keeper GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der EQS Group AG in 80333 München, Karlstraße 47, liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 der EQS Group AG und der Business Keeper GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

München, den 30.08.2022

Für die EQS Group Aktiengesellschaft:

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.