VelbertEINLADUNGzur ordentlichen
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Erbslöh Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes der Erbslöh Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017 Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 der Erbslöh Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 22.943.564,10 aus. Vorstand und Aufsichtsrat der Erbslöh Aktiengesellschaft schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn 2017 in Höhe von EUR 33.063.814,18 für die voll dividendenberechtigten Aktien eine Dividende in Höhe von EUR 0,32/Aktie (das entspricht abzüglich der eigenen Anteile EUR 1.885.995,52) an die Aktionäre auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von EUR 31.177.818,66 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2017 Aufsichtsrat und Vorstand der Erbslöh Aktiengesellschaft schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Erbslöh Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2017 Vorstand und Aufsichtsrat der Erbslöh Aktiengesellschaft schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Erbslöh Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt Entlastung zu erteilen:
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat der Erbslöh Aktiengesellschaft schlägt vor, für das Geschäftsjahr vom 01.01.–31.12.2018 die Firma Warth & Klein Grant Thornton AG, Düsseldorf, zum Wirtschaftsprüfer des Jahresabschlusses der Erbslöh Aktiengesellschaft zu bestellen. |
Der Vorstand