Erich Utsch AG, Siegen – Bekanntmachung gemäß § 183a Abs. 2 AktG (39.000 auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien gegen Sacheinlage)

Erich Utsch AG

Siegen

HRB 5541

Gemäß § 183a Abs. 2 AktG wird Folgendes bekannt gemacht:

Die außerordentliche Hauptversammlung der Erich Utsch AG vom 20. Oktober 2022 hat einstimmig beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 3.000.000,00 Euro um 39.000,00 Euro auf 3.039.000,00 Euro gegen Gewährung von 39.000 auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien gegen Sacheinlage zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Richard Taffinder, Newton Solney, England, Vereinigtes Königreich zugelassen. Die 39.000 neuen Aktien wurden zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Nennbetragsaktie, insgesamt also zu einem Gesamtausgabebetrag von 39.000,00 Euro ausgegeben.

Für die Durchführung der Sachkapitalerhöhung ist das vereinfachte Verfahren gemäß § 183a AktG gewählt worden. Es wurde mithin von einer Prüfung der Sacheinlagen durch einen externen Prüfer im Sinne von §§ 183a Abs. 1 i.V.m. 33a Abs. 1 AktG abgesehen. Der zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassene Aktionär leistet seine Sacheinlage durch Übertragung von Geschäftsanteilen an der Hills Group International Limited mit Sitz in Birmingham (England, Vereinigtes Königreich), eingetragen beim Unternehmensregister (Registrar of Companies) für England und Wales unter der Nummer 12352972, aufgrund eines am 17. Oktober 2022 geschlossenen Einbringungsvertrags.

Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür ausgegebenen Aktien. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, hat durch Werthaltigkeitsbescheinigung vom 29. September 2022 bestätigt, dass die einzubringenden Sacheinlagen mindestens einen Wert von 39.000,00 Euro haben.

 

Siegen, den 25. Oktober 2022

Erich Utsch AG

Der Vorstand

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